Die Flachküsten von Mecklenburg-Vorpommern werden auf einer Länge von 120 km durch Dünen geschützt. Die Stabilisierung der Uferlinie und die damit verbundene Erhaltung der Schutzziele erfordern jährlich erhebliche Investitionsmittel, da diese Küstenabschnitte einer langfristigen Rückgangstendenz und dem Einfluss von Sturmfluten unterliegen und regelmäßig zu verstärken sind.
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Quelle: | Wasser und Abfall 12/2008 (Oktober 2009) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Knut Sommermeier Dipl.-Geol. Andre Kiesling | |
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Übertragung meeresökologischer Reduzierungsziele ins Binnenland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2014)
In der Nord- und Ostsee können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategierahmenrichtlinie nur durch eine Verringerung der flussbürtigen Nährstoffeinträge aus dem Binnenland erreicht werden. Durch Anrechnung der Nährstoffrückhaltung kann diese meeresökologische Anforderung in das Binnenland übertragen werden.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Meeresschutz und Schutz der Binnengewässer – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [2] verpflichtet die Mitgliedsstaaten (MS) der Europäischen Gemeinschaft, bis zum Jahr 2015 einen „Guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie konkretisiert die entsprechenden Anforderungen sowie die notwendigen fachlichen und organisatorischen Schritte.
Küsten – die Risikobrennpunkte der Erde
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Küsten sind attraktive, aber auch in besonderem Maße verschiedensten Naturgefahren ausgesetzte Gebiete. Die meisten der großen Naturkatastrophen der letzten Jahre ereigneten sich an Küsten. Nirgendwo sonst ist das Potenzial exorbitanter Schäden so hoch wie hier. Das hohe Risiko begründet sich nicht allein auf den Naturgefahren, sondern wird insbesondere durch die enorme Bevölkerungs- und Wertekonzentration in Küstengebieten sowie durch die Anfälligkeit moderner, hochvernetzter Gesellschaften bestimmt.
Das digitale Geländemodell „Küstengefährdung Mecklenburg-Vorpommern"
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Mit Hilfe des digitalen Geländemodells „Küstengefährdung Mecklenburg-Vorpommern“ entlang der Ostsee- und Boddenküsten auf einer Fläche von ca. 6.500 km2 ist es möglich, potenzielle und reale Überflutungsflächen auszuweisen, mit einem Bemessungshochwasser oder anderen beliebigen Wasserständen zu beschicken und auf Grundlage von Luft- und Satellitenbildern sowie topografischen oder Höhenschichtenkarten mit unterschiedlichen Einstauhöhen darzustellen.