Die Convention on Biological Diversity (CBD) vom 5.6.19921 ist ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie verfügt über 191 Vertragsparteien und hat damit quasi-universelle Geltung. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 21.12.1993 in Kraft getreten. Gemäß Art. 4 lit. b CBD ist sie auch außerhalb der Hoheitsbereiche der Vertragsparteien hinsichtlich von Verfahren und Tätigkeiten anwendbar.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 03/2009 (Juli 2009) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Alexander Proelß | |
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Regulating Ocean Fertilization under International Law: The Risks
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2013)
This paper explores the regulatory regime for ocean fertilization under the Dumping regime, which comprises the 1972 London Convention and 1996 Protocol. It assesses the extent to which ocean fertilization is presently subject to mandatory and voluntary controls and provides an overview of the proposals currently under active consideration designed to develop a comprehensive regime for ocean fertilization. Whilst acknowledging the benefits of regulation and the importance of environmental protection, this paper concludes with a warning against considering ocean fertilization in isolation from the broader context of geoengineering and climate change more generally.
Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
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Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik
Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
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Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU)
Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter
Komposteinsatz im Ökolandbau
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Eines der wesentlichen Grundprinzipien des Ökolandbaus ist eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft. In Betrieben mit eigener Viehhaltung ist dies in der Regel weitgehend erfüllt. Anders stellt sich dies bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen dar, die für die Humanernährung bestimmt sind.