In dem Küstengebieten innewohnenden, überaus komplexen und wechselseitigen Netz von Ursache-Wirkung bedarf es eines integrativen Verwaltungskonzepts, welches die land- und seewärts gelegenen Teile der Küstenräume gleichermaßen einbezieht. Die vielfältigen und überwiegend miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche in den Küstengebieten müssen miteinander koordiniert werden und dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgen, wofür die Figur des integrierten Küstenzonenmanagements entwickelt wurde. In der jüngeren ergangenheit ist die Figur zunehmend als integriertes Küsten- und Meereszonenmanagement bezeichnet worden, eine begriffliche Erweiterung, die den Gegenstand zutreffender beschreibt.
Im Ergebnis wird in einem IKZM eine Strategie für die nachhaltige Nutzung, Entwicklung und den Schutz der natürlichen, sozialen, kulturellen und institutionellen Ressourcen unter Akzeptanz der natürlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung der marinen Gebiete entworfen und durchgesetzt. 99 Das IKZM ist seinem Wesen nach multidisziplinär und muss sowohl die inhaltlichen Vorgaben für die Entwicklung der Küstengebiete als auch eine Palette der hierfür notwendigen, effektiven Umsetzungsinstrumente liefern. Sein Sinn und Zweck verlangen nach einer ökosystemschutzbezogenen Ausrichtung, die durch die Etablierung von Leitplanken für menschliche Vorhaben zu wahren ist. Diese Prinzipien sind gleichermaßen auf den Aspekt der Gewässerbewirtschaftung anzuwenden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 01/2009 (April 2009) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Nina Dieckmann | |
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Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, das am 30. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates vom 7. Juli 2006 beschlossen wurde, ist unter Anderem die bis dahin in Art. 75 GG geregelte Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes abgeschafft worden.
Development and application of environmental management systems in ports
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The benefits of adopting a management approach are widely reported and significantly accepted by many leading industrial companies and organizations. Towards this direction, many ports currently seek to respond timely to the new global trend: the integration of the environmental protection and sustainable principles into a port authority’s daily operation.
Implementation of an integrated environmental management system in the Piraeus port
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The object of this paper is to present and describe the efforts of the port of Piraeus to transform itself to a port with an integrated environmental management system. The port has set in the core of its environmental efforts the realization of the vision of a high standards port, both in economic and environmental performance, respecting in parallel its employees, port users and neighbours.
Völkerrechtliche Grenzen eines maritimen Infrastrukturrechts
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Der Topos „Infrastrukturrecht” umschreibt das der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge gewidmete Recht. Während dabei an Land die sozialen Belange der Bevölkerung (Siedlungswesen, funktionierender Arbeitsmarkt, ausgewogene Versorgung, Chancengleichheit der Lebensbedingungen usw.) die zentrale Rolle spielen, sind viele dieser Interessen in maritimer Hinsicht irrelevant. Schon mangels Besiedlung des Meeres stehen auf und unter See die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Wassersäule und des Meeresbodens, der Schutz der marinen Umwelt, die wissenschaftliche Meeresforschung sowie die Schifffahrt und die Verlegung unterseeischer Kabel- und Rohrleitungen im Vordergrund.
Vergleich und Bewertung unterschiedlicher Probenahme-Methoden zur Untersuchung von Mikroplastik in Flüssen
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