Praktische Umsetzung der Leistungs- und Erfolgsorientierten Bezahlung in der FES

Der TVöD hat in einigen Regelungsbereichen die Forderung nach einem modernen Tarifwerk erfüllt. Zu den positiven Entwicklungen gehört zweifellos die generelle Einführung einer leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung.

Diese Regelung im § 18 TVöD hat eine Reihe von Vorläufern in verschiedenen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Auch wenn das Volumen von 1 % der ständigen Monatsentgelte nur ein sehr zögerlicher Einstieg in diese Entgeltform darstellt, ist die vereinbarte Zielgröße von 8 v.H. ein mutiger Zukunftsentwurf. Sicher spielt die zu erreichende Prämie etc. eine Rolle. Je höher der Betrag, um so stärker der Anreiz sich in der gewünschten Richtung zu entwickeln. Nicht zu unterschätzen ist allerdings die Veränderungsnotwendigkeit und die Kommunikationsformen, die bei der Einführung des Leistungsentgeltes erfolgen müssen. In der folgenden Präsentation möchte ich Ihnen den „Frankfurter Weg" zur Einführung dieses Entgeltbestandteiles erläutern. Dieses Praxisbeispiel stellt eine mögliche Vorgehensweise dar und ist auf die Frankfurter Rahmenbedingungen zugeschnitten.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 6,50
Autor: Peter Obenauer

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