Während Verbandsklagebefugnisse dem deutschen Verwaltungsprozessrecht lange fremd waren und auch nach ihrer Einführung zunächst als Fremdkörper angesehen wurden, spielen sie mittlerweile eine immer wichtigere Rolle. Der Beitrag greift diese Entwicklung auf und verfolgt die These, dass die lange als Fremdkörper angesehenen Verbandsklagebefugnisse tatsächlich Vorboten eines langsamen Systemwandels sein könnten.
Verbandsklagebefugnisse wurden lange als Fremdkörper im System des deutschen Verwaltungsrechtsschutzes angesehen. Tatsächlich könnten sie Vorboten eines langsamen Systemwandels sein, nachdem der Verwaltungsprozess nicht mehr nur zentral auf den Schutz subjektiver Rechte, sondern auch auf die Durchsetzung objektiven Rechts und allgemeiner Interessen zielt sowie als Ort der Deliberation fungiert, der auch im demokratischen Prozess wenig repräsentierte Stimmen aufnehmen kann. Sowohl die Aarhus- konvention und ihre Umsetzung als auch das Urteil des EGMR zu den Schweizer Klimaseniorinnen lassen sich in diese Richtung deuten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 03/2024 (August 2024) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | ||
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Umweltrechtsschutz in der gerichtlichen Praxis
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2019)
Over the last two decades, environmental law has strongly influenced the legal protection, in particular with regard to planning approval decisions. In addition to the system of legal protection based on subjective rights contained in the Code of Administrative Court Procedure, the action instituted by an association (Verbandsklage) has become important and has changed judicial practice.
20 Jahre Umsetzung und Praxis der Aarhus- Konvention – Zwischenbilanz des Bundesumweltministeriums
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2019)
Beiden Aufgaben im Rahmen der Aarhus-Konvention agiert das Bundesumweltministerium auf der UNECE-Ebene, auf der EU-Ebene und auf der nationalen Ebene. Dies beruht darauf, dass die Aarhus-Konvention ein gemischtes multilaterales Übereinkommen ist, bei dem sowohl Deutschland als auch die Europäische Union selbst Vertragsparteien sind. Daraus folgt, dass die Aarhus-Konvention als Völkerrecht zugleich auch EU-Recht ist, das innerhalb des europäischen Normensystems gegenüber dem Sekundärrecht vorrangig ist.
Klimasünder sollen blechen - BMU legt Entwurf zum Allokationsplan für Emissionshandel vor
© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2004)
Die Diskussion um Verschmutzungsrechte geht in die nächste Runde. 2005 soll der Handel mit Emissionszertifikaten starten. Das BMU hat einen ersten Entwurf für den Nationalen Allokationsplan präsentiert. Bereits Ende März muss der EU-Komission ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf vorliegen. Doch in den Regierungsreihen ist man sich längst nicht einig. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement befürchtet eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Zertifikate.
Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2023
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die in der diesjährigen Übersicht über die umweltrechtliche Rechtsprechung des EuGH berücksichtigten Urteile aus dem Jahr 2023 betreffen folgende Themata: Rechtsschutz (II.), Zugang zu Umweltinformationen (III.), Umweltverträglichkeitsprüfung (IV.), Industrieemissionen und Luftreinhaltung (V.), Klimaschutz (VI.), Gefahrstoffrecht (VII.), Abfallrecht (VIII.) und Naturschutzrecht (IX.).
Haftung für Verletzung der menschlichen Gesundheit im Umweltrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Der neue Art. 79a in der Richtlinie über Industrieemissionen