Finanzierung von ökologischen Maß-nahmen an Gewässern durch Ökopunkte

Die Gründe für den schlechten ökologischen Zustand unserer Gewässer in Europa sind vielschichtig und durch die direkte oder indirekte anthropogene Nutzung verursacht. Um den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern, schaffte die EU im Jahr 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie für alle Mitgliedstaaten einen verbindlichen Rechtsrahmen. Die Wasserkraftnutzer tragen hier einen wesentlichen Beitrag vor allem bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer. Der fortschreitende Klimawandel fordert größere Anstrengungen für ein emissionsarmes Wirtschaften, in dem die Wasserkraft einen wichtigen Beitrag leisten kann. Dies erfordert eine gleichrangige Gewichtung von ökologischen und ökonomischen Argumenten bei der Schaffung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer. Mit Hilfe der Ökokonto-Verordnung in Baden-Württemberg i. V. m. § 16 BNatSchG wird die Finanzierung von freiwilligen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung durch Ökopunkte unterstützt. Die Nutzung von Ökopunkten bietet nun den Wasserkraftbetreibern die Möglichkeit, gleichzeitig sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer zu berücksichtigen.

Zusammen mit der Urbanisierung ging dir anthropogene Nutzung unserer Gewässer einher. In Folge dessen wird es, wenn überhaupt, nur wenige Gewässer geben, die von der Menschheit unbeeinflusst geblieben sind und damit in ihrer natürlichen Ursprünglichkeit nicht verändert wurden. Dieser Trend verstärkte sich mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert, in dem die Gewässer zusätzlich durch die bis dahin erfolgte Nutzung als dringend benötigte Energiequelle beansprucht wurden. Darüber hinaus machten Gewässerbegradigungen, wie sie beispielhaft von Tulla am Rhein vor allem aus Hochwasserschutzgründen erfolgt sind, Eingriffe in die Gewässer notwendig, leider nicht mit in letzter Konsequenz einschätzbaren ökologischen Folgen. Erst in den letzten Jahrzehnten entwickelte sich verstärkt ein Bewusstsein, das der ökologischen Bedeutung unserer Gewässer verstärkt Beachtung schenkte und die ökologische Verbesserung in den Fokus rückte. Mit der von der EU im Jahr 2000 verabschiedeten europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde diesem Bestreben Rechnung getragen und die Rechtsgrundlage geschaffen, mit der die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

Der immer schneller voranschreitende Klimawandel verlangt nach einer klimaschonenden Energiewirtschaft sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Dies erfordert eine ausgewogene Gewichtung bei der Nutzung und der Schaffung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer. In der Vergangenheit wurde bei dieser Abwägung die Wasserkraftnutzung einseitig belastet. Dies hat sich geändert, u. a. durch die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerte Differenzierung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zur Schaffung des guten ökologischen Zustands. Für freiwillige Maßnahmen ist der Erhalt von Ökopunkten möglich. Diese können vom Eigentümer veräußert und zur Finanzierung der ökologischen Maßnahmen verwendet werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 09 (September 2019)
Seiten: 4
Autor: Hans-Dieter Heilig
Dr. Stephan Heilig

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