Faktische Grenzen judikativer Kontrolle und eingeforderte Maßstabsbildung in der (Nicht-)Wissensgesellschaft

„Ich weiß, dass ich nicht(s) weiß.“ Dieser dem Philosophen Sokrates zugeschriebene Aphorismus der Antike setzt uns scheinbar in einen Kontrast zur Gegenwart. Schließlich leben wir doch heute in einer Wissensgesellschaft, die durch einen schier unbegrenzten Datenzugriff gekennzeichnet ist. Aus der Fülle dieser Daten gewinnen wir durch Kontextualisierung Informationen und sprechen später von „Wissen“, wenn wir aus der Vielzahl der Informationen Erkenntnisse ableiten konnten, die vor dem Hintergrund gültiger Deutungsmuster und Verwendungserfahrungen als sinnhaft bzw. schlüssig erscheinen.

Many areas of administrative law can no longer be fully understood without technical and natural scientific knowledge. Public bodies have significantly increased their capability to deal with technical and ecological questions arising in these fields of law, but sometimes still need advice from experts. Decision making becomes even more critical when the experts themselves cannot agree on scientific facts or principles or when the necessary knowledge is simply not present. The Federal Constitutional Court of Germany has given a judgement on shortening the scope of judicial review in cases of missing knowledge in administrative decision making processes. It has also requested the legislative authority to provide statute law for the executive authority to reduce uncertainty where scientific knowledge does not seem to develop by itself. This article presents the judgement of the Federal Constitutional Court of Germany, and discusses future implications for the scope of judicial review and the role of courts beyond environmental matters.


Autor:
Prof. Dr. Martin Kment



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 03/2020 (August 2020)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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