Stärkung des Europäischen Parlaments durch geänderten Komitologiebeschluss

Bei den sogenannten „Komitologieausschüssen“ handelt es sich um Ausschüsse, die durch eine Richtlinie oder eine Verordnung – häufig als Basisrechtsakt bezeichnet – eingerichtet werden und deren Aufgabe darin besteht, die Kommission bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen. Die Ausschüsse können auf den Entscheidungsprozess der Kommission erheblichen Einfluss ausüben.

In diesen Ausschüssen führt zwar die Kommission den Vorsitz, sie bestehen im Übrigen jedoch aus Vertretern der Mitgliedstaaten, womit aus Sicht des Rates auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Kommission verbunden ist. Daneben bestehen in dem
komplexen Brüsseler „Mehrebenensystem“ eine Reihe weiterer, mehr oder weniger informeller Ausschüsse,
die die Kommission bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben beraten sowie Ratsarbeitsgruppen, die
den Rat im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses unterstützen. Diese Gremien sind von den Komitologieausschüssen zu unterscheiden und werden im Folgenden nicht behandelt. Die Ausschüsse spielen gerade auch im Umweltbereich
eine erhebliche Rolle. Die Konkretisierung der europäischen Umweltpolitik findet weitgehend auf der Ebene „tertiärer“
Rechtsetzung2 in den Ausschussverfahren statt. Bevor auf die Rechtsänderung im Einzelnen eingegangen
wird, soll daher die Bedeutung der Komitologieverfahren für den Umweltbereich näher beleuchtet werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 05/2007 (November 2007)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Gerhard Roller

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