Die Stiftung Internationaler Umweltgerichtshof (ICEF – International Court of the Environment Foundation) ist eine international anerkannte Nichtregierungsorganisation, die bei den Vereinten Nationen (ECOSOC und FAO) wie auch beim Europarat akkreditiert ist. Ziele der Stiftung sind unter anderem die Schaffung von völkerrechtlichen Streitbeilegungsmechanismen sowie die Stärkung von Informations- und Beteiligungsrechten im Bereich des Umweltrechts.
Vom 24. bis zum 26. Mai 2007 wurde eine internationale Konferenz mit dem Titel The Protection and Sustainable
Development of the Mediterranean-Black Sea Ecosystem“ in Venedig abgehalten, die unter der Schirmherrschaft der UNESCO und der EU-Kommission stand und mit der UNEP/MAP wie auch der Kommission zum Schutz des Schwarzen Meeres gegen Verschmutzung kooperierte. Eingeladen waren Repräsentanten aus allen Staaten, die am Schutz und der nachhaltigen Entwicklung des Schwarzmeer- und Mittelmeerraumes beteiligt sind. Die Referenten aus den einzelnen Ländern, darunter Delegierte von Umweltministerien, Gerichten, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen sowie Experten von Nichtregierungsorganisationen,
präsentierten Berichte über den aktuellen Stand der Umsetzung der einzelnen Bestimmungen zum Schutz und zur nachhaltigen
Entwicklung des Schwarzmeer- und Mittelmeerökosystems in ihren Ländern.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 05/2007 (November 2007) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Amedeo Postiglione | |
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Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
bifa-Text Nr. 56: Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern. Eine ökobilanzielle Analyse mit Kostenbetrachtung
© bifa Umweltinstitut GmbH (3/2012)
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat die bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) 18 in einer Vorstudie ausgewählte gefährliche Abfälle in einer Ökobilanz betrachtet. Ziel war die Schaffung einer Grundlage zur Bewertung der ökologischen Wirkungen der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern und zur Identifizierung von Optimierungsansätzen.
MOTIVATION UND PLANUNGSSCHRITTE ZUR REKOMMUNALISIERUNG
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (12/2007)
Die "Rekommunalisierung" von abfallwirtschaftlichen Leistungen, insbesondere die Übernahme der vormals durch private Entsorger erfolgte "Müllabfuhr" sorgte in den letzten Monaten für deutschlandweite Schlagzeilen.
Distributive Justice and Sustainability as a Viable Foundation for the Future Climate Regime
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2007)
A number of new principles have recently emerged international environmental law, and a majority of these principles is, directly or indirectly, used in international climate change regime. Most of these are used as “directing principles” in modern environmental policy. There is a vast range of literature describing and criticizing the functions and normative value of these principles, and some set out future environmental protection strategies
based on them.
Die Novelle 2010 des Europäischen Umweltmanagements EMAS – Eine Partnerschaft mit Unternehmen als strategisches Konzept zur Erfüllung von Umweltzielen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2010)
Am 11.1.2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 „über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung” (EMAS) in Kraft getreten. Sie löst die EMAS-Verordnung von 2001 ab. Mit der Novelle werden die Umweltleistung der teilnehmenden Unternehmen und sonstigen Organisationen sowie deren Rechtskonformität – eine Voraussetzung für die Zertifizierung – stärker in den Vordergrund gerückt. Die Nutzung bestimmter Kernindikatoren wird deutlicher als bisher sichtbar machen, in welch teilweise erheblichem Umfang EMAS-Organisationen freiwillig Leistungen nicht nur in Bezug auf Energieeffizienz oder Klimaschutz, sondern in allen für sie bedeutsamen Umweltbereichen erbringen.