Geltung der Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts bei der VerfĂĽllung eines Lavasandtagebaus

BVerwG, Beschluss vom 28.7.2010 – BVerwG 7 B 16.10

    Vorinstanz: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2009 – 1 A 11222/09.OVG, AbfallR 2010, 45 mit Anmerkung Dazert, AbfallR 2010, 102
    1. Das für die Verfüllung eines Tagebaus nach den bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts im Wege der dynamischen Verweisung durch einen bestandskräftigen Betriebsplan anwendbare Bundes-Bodenschutzgesetz beschränkt seine Geltung nicht auf den Bereich des durchwurzelbaren Bodens und nicht auf die Verfüllung mit Boden i.S.v. § 2 Abs. 2 BBodSchG.
    2. Die im Wege der dynamischen Verweisung durch bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren bodenschutzrechlichen Vorsorgewerte gelten auch für die restliche Verfüllung bisher legal ohne ihre Beachtung teilverfüllter Tagebaue; § 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV rechtfertigt insoweit weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung eine Abweichung.
(amtliche Leitsätze)
 
Lexxion Newsletter vom 02.09.2010
 
 
 



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