Geltung der Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts bei der VerfĂĽllung eines Lavasandtagebaus
BVerwG, Beschluss vom 28.7.2010 – BVerwG 7 B 16.10
Vorinstanz: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2009 – 1 A 11222/09.OVG, AbfallR 2010, 45 mit Anmerkung Dazert, AbfallR 2010, 102
- Das für die Verfüllung eines Tagebaus nach den bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts im Wege der dynamischen Verweisung durch einen bestandskräftigen Betriebsplan anwendbare Bundes-Bodenschutzgesetz beschränkt seine Geltung nicht auf den Bereich des durchwurzelbaren Bodens und nicht auf die Verfüllung mit Boden i.S.v. § 2 Abs. 2 BBodSchG.
- Die im Wege der dynamischen Verweisung durch bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren bodenschutzrechlichen Vorsorgewerte gelten auch für die restliche Verfüllung bisher legal ohne ihre Beachtung teilverfüllter Tagebaue; § 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV rechtfertigt insoweit weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung eine Abweichung.
(amtliche Leitsätze)
Lexxion Newsletter vom 02.09.2010
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