Keine Zustimmung zum Transport bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland

Bundesumweltminister Röttgen entscheidet ĂŒber Antrag zur Ausfuhrgenehmigung

Die bestrahlten Brennelemente, die im ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf eingesetzt waren, sollten nach Auffassung des Freistaates Sachsen nach Russland gefĂŒhrt werden. Sachsen ist im Besitz dieser 951 bestrahlten Brennelemente, die ursprĂŒnglich aus Russland geliefert worden waren und zurzeit im Zwischenlager Ahaus lagern. Die RĂŒckfĂŒhrung geht auf ein Programm zurĂŒck, das 2004 zwischen den USA, Russland und der IAEO vereinbart worden war und das der Nichtverbreitung von kernwaffenfĂ€higem Material dient. Der Transport nach Russland muss vom Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden. Das BAFA ist zustĂ€ndig fĂŒr Ausfuhrgenehmigungen und hat einen Antrag fĂŒr eine solche Genehmigung nach Atomrecht dem Bundesumweltministerium zur PrĂŒfung vorgelegt.

Das Bundesumweltministerium ist jetzt nach eingehender PrĂŒfung des Antrags zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zustimmung zu einer Ausfuhrgenehmigung gegenwĂ€rtig nicht erteilt werden kann. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Voraussetzung fĂŒr eine Zustimmung wĂ€re der Nachweis, dass die Brennelemente in der russischen Anlage Majak schadlos verwertet werden. Die vorliegenden Unterlagen lassen eine abschließende Aussage dazu nach den MaßstĂ€ben des Atomgesetzte gegenwĂ€rtig nicht zu."



Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (06.12.2010)
 
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