Grenzüberschreitende Verbringung von genehmigungspflichtigen Abfällen

Deutschland importiert immer mehr Abfälle

Berlin. Die Menge genehmigungspflichtiger Abfälle, die 2001 in Deutschland importiert wurden, ist mit 2,65 Millionen Tonnen (Mio. t) gegenüber dem Vorjahr um rund ein Viertel (0,65 Mio. t) angestiegen. Für das Jahr 2002 wird eine ähnliche Steigerung erwartet. Wesentliche Ursachen für den steigenden Import von Abfällen sind demnach unter anderem Entsorgungsengpässe für Hausmüll in Italien. Aber auch höhere Gebühren für die Abfallentsorgung in den Niederlanden, wirken sich im europäischen Binnenmarkt auf die Abfallexporte aus. Die exportierte Menge von genehmigungspflichtigen Abfällen ist dagegen seit Jahren relativ stabil. Dies geht aus der Statistik „Grenzüberschreitende Verbringung von genehmigungspflichtigen Abfällen“ hervor, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt für das Jahr 2001 veröffentlicht hat.
Wie das UBA berichtet, konnten auch im Jahr 2001 keine gravierenden Fälle des illegalen Abfallexports festgestellt werden. Dies sei auf die intensive Überwachung der Abfallexporte und die klaren rechtliche Regelungen bei Verstößen zurückzuführen. Die Strafandrohungen reichen von bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten bis hin zu drei Jahren Haft für strafrechtlich relevante Vergehen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Der Statistik zufolge haben die Exporte von Abfällen zur Beseitigung im Jahr 2001 nur unwesentlich abgenommen und liegen jetzt bei 84.000 Tonnen. Für das Jahr 2002 wird eine weitere Abnahme erwartet. Die Importmenge zur Beseitigung hat noch einmal stark zugenommen auf 550.000 Tonnen, davon 360.000 Tonnen zur thermischen Entsorgung und 140.000 Tonnen zur Deponierung.
Mit der Änderung des Gesetzes zum Basler Übereinkommen vom 17. Februar 2002 (BGBl. II, S. 89) hat Deutschland das Verbot des Exports von gefährlichen Abfällen in Entwicklungsländer, das über die EG-Abfallverbringungsverordnung bereits seit Januar 1998 gültiges Recht ist, auch formal auf nationaler Ebene eingeführt.
Nach Bekanntgabe gegenüber den Vereinten Nationen im Mai 2002 ist die Ratifizierung seit Ende 2002 völkerrechtlich verbindlich.
Genehmigungspflichtig sind alle gefährlichen Abfälle, alle Abfälle zur Beseitigung sowie alle Abfälle, die in der EG-Abfallverbringungsverordnung nicht ausdrücklich als "nicht genehmigungspflichtig" benannt sind. Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist zu nicht genehmigungspflichtigen Abfällen Einfuhren in Höhe von 8,3 Mio. t und Ausfuhren von 16,5 Mio. t aus, die in den letzten zehn Jahren relativ stabil waren.

Kontakt: Umweltbundesamt: Bismarckplatz 1, D-14191 Berlin, Tel. 030 - 8903-2256, Fax: -8903-2798. eMail: ulrike.bauer@uba.de,

Information:
Antworten auf allgemeine Fragen und rechtliche Auskünfte zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung erteilen nach Artikel 37 der EG-Abfallverbringungsverordnung die nationalen Anlaufstellen. Anlaufstelle für Deutschland ist das Umweltbundesamt, Anlaufstelle Basler Übereinkommen, Dr. Joachim Wuttke, Postfach 33 00 22, D-14193 Berlin, Tel. 030 - 8903-3296, Fax: -8903-3103, eMail: focal.point.basel@uba.de, eMail: joachim.wuttke@uba.de

Genehmigungsbehörden
Entscheidungen über den Ex- und Import von notifizierungspflichtigen Abfällen in Deutschland liegen gemäß § 4 des Abfallverbringungsgesetzes in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im Fall der Ausfuhr ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls beginnt. Bei der Einfuhr ist entscheidend, wo der Abfall erstmalig behandelt, gelagert oder abgelagert werden soll. Für Transit ist das Umweltbundesamt zuständig. Es gibt derzeit bundesweit circa 45 Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Anträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Um Fragen bezüglich der Verfahrensweise oder der erforderlichen Unterlagen für vorgesehene Verbringungen zu klären, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde empfehlenswert. Informationen über die Anlaufstellen und Genehmigungsbehörden anderer Staaten bietet das Sekretariat des Basler Übereinkommens (SBC), http://www.basel.int/.



Copyright: © Rhombos-Verlag (18.03.2003)
 
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