Bundesumweltministerium empfiehlt vorsorglich Strahlenschutzwert fĂŒr Schiffe und Waren aus Japan

Das Bundesumweltministerium empfiehlt einen Höchstwert fĂŒr die Strahlenbelastung von Schiffen und Waren, die aus Japan nach Deutschland kommen.

Diese Empfehlung wird allein aus VorsorgegrĂŒnden und zum Schutz der Bevölkerung abgegeben, es besteht keine unmittelbare GefĂ€hrdung fĂŒr die Menschen in Deutschland. Dieser Höchstwert bezieht sich auf OberflĂ€chen, also die AußenhĂŒlle eines Schiffs oder einer Ware, aber nicht auf Lebens- und Futtermittel. Die Empfehlung richtet sich an die zustĂ€ndigen Behörden einschließlich Zoll und die Hafenbetreiber. Die ersten Schiffe, die nach den schrecklichen Ereignissen in Japan von dort nach Deutschland kommen, werden Mitte April erwartet.

Nach ĂŒbereinstimmender Ansicht des Bundesumweltministeriums und der Strahlenschutzkommission (SSK) soll der Höchstwert fĂŒr Schiffe und Waren bei 4 Becquerel pro Quadrat-zentimeter (Bq/cmÂČ) liegen. Bei Unterschreitung dieses Höchstwertes ist von keiner GefĂ€hrdung auszugehen. Eine Kontamination von 4 Becquerel pro Quadratzentimeter fĂŒhrt zu Strahlendosen, die deutlich unter dem international empfohlenen niedrigsten Referenzwert fĂŒr NotfĂ€lle von 1 Millisievert im Jahr liegen. Die Strahlung unterhalb dieses Wertes wird als gesundheitlich unbedenklich angesehen. Zum Vergleich: Die jĂ€hrliche effektive Dosis der natĂŒrlichen Strahlenexposition betrĂ€gt bei durchschnittlichen Bedingungen in Deutschland 2,1 Millisievert.

Die SSK hatte gleich nach den verheerenden Ereignissen in Fukushima empfohlen, dass Schiffe die NĂ€he des Standortes meiden und möglichst großrĂ€umig (ca. 50 Seemeilen bzw. ca. 100 km) umfahren.

FĂŒr Fragen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesumweltministerium zustĂ€ndig. Der diesbezĂŒgliche Vollzug liegt in der Hand der LĂ€nder und verschiedener Bundesbehörden. Bei Überschneidungen der RessortzustĂ€ndigkeiten, z. B. fĂŒr Fragen des Schiffverkehrs, des Zolls oder der LebensmittelĂŒberwachung, werden Maßnahmen in enger Abstimmung der zustĂ€ndigen Ministerien getroffen. Die Ressorts setzen sich bei der EU-Kommission fĂŒr einheitliche BewertungsmaßstĂ€be und Vorgehensweisen in Europa ein.

 



Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (08.04.2011)
 
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