HBCD-Dämmplatten kein gefährlicher Abfall mehr

Als eine „gute Nachricht“ bezeichnete Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., die Entscheidung des Bundesrates, dass HBCD-haltiger Dämmstoff nicht mehr als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden soll.

Der Bundesrat hatte am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen. Er reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen.

Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle könnte so zunächst einmal behoben werden. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten.

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie sie der Länderkammer nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die vielen konstruktiven Gespräche mit Vertretern der Bundesländer, zuletzt im NRW-Umweltministerium, haben letztlich Erfolg gehabt, bilanzierte der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Eric Rehbock: „Damit gehört der Flickenteppich an Erlassen der unterschiedlichen Bundesländer bald der Vergangenheit an und wir haben eine bundeseinheitliche und praktikable Regelung. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen sind jetzt aufgefordert zur alten Praxis zurückzukehren. Alle Beteiligte müssen ein großes Interesse daran haben, dass schnell wieder zur Normalität zurückgekehrt werden kann.“

Der bvse bedauert jedoch, dass die Regelungen zunächst auf ein Jahr befristet wurde. „Die Befristung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Es gibt heute keinen Grund, HBCD-haltiges Dämmmaterial als gefährlichen Abfall einzustufen und den wird es auch in einem Jahr nicht geben. Das Material wurde in der Vergangenheit ordnungsgemäß der Verbrennung bzw. der energetischen Verwertung zugeführt und das wird auch in Zukunft so erfolgen. Wir hoffen daher, dass die Skeptiker in den nächsten 12 Monaten erkennen werden, dass es keinen Grund dafür gibt, das Material wieder zu einem gefährlichen Abfall zu machen und somit der Weg für eine dauerhafte Lösung bereitet ist“, betonte Rehbock.

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