Mittelstand sieht sich gut gerüstet

Start der elektronischen Nachweisführung für gefährliche Abfälle zum 1. April 2010

Zum 1. April 2010 löst ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung der Entsorgungswege gefährlicher Abfälle(eANV) das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgeschriebenen Nachweise von den Unternehmen elektronisch bearbeitet und übermittelt werden. Betroffen sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr.

Der Mittelstand sieht sich mit Blick auf dieses Datum gut gerüstet. Nach einer aktuellen Verbandsumfrage des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. nehmen bereits jetzt ? vor dem offiziellen Start der elektronischen Nachweisführung ? knapp 30% der bvse-Mitglieder an dem neuen Verfahren teil. Fast 70% der Unternehmen, die die Nachweise noch nicht elektronisch führen, haben schon Maßnahmen zur Umsetzung der ab 1. April geltenden Verpflichtung ergriffen.

"Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der bvse-Mitglieder den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Sekundärrohstoffwirtschaft, also bei nicht gefährlichen und damit nicht nachweispflichtigen Abfällen, haben, sind dies erfreulich gute Zahlen", findet bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst. Sie verweist darauf, dass der bvse frühzeitig Seminare und Veranstaltungen angeboten und laufend über die verschiedenen Informationskanäle des Verbandes auf diese Problematik hingewiesen habe.

Diese Informationsoffensive ist auch noch nicht abgeschlossen. So bietet der bvse das nächste Seminar zum Thema elektronische Nachweisführung bereits am 05. Mai 2010 im bvse-Bildungszentrum, Bonn an.

Dr. Manuela Hurst hebt hervor, dass die Einführung der elektronischen Nachweisführung zunächst mit organisatorischem, zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Dies stelle insbesondere kleine Unternehmen vor große Herausforderungen. Mittelfristig biete sich jedoch durchaus auch die Chance, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren.

"Trotz aller Anstrengungen im Vorfeld des 1. April 2010 und der positiven Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis des bvse ist nicht zu erwarten, dass die Einführung der elektronischen Nachweisführung völlig reibungslos funktioniert. Da bei allen Beteiligten ? Entsorgern, Erzeugern und Behörden ? tief greifende Umstellungen erforderlich sind, erwarten wir Startschwierigkeiten. Hier ist allerdings von Bund und Ländern bereits signalisiert worden, dass es Vollzug mit Pragmatismus und Augenmaß geben werde. Dies ist vor dem Hintergrund des Ziels, möglichst schnell die elektronische Nachweisführung erfolgreich zu praktizieren, nur zu begrüßen", erklärte bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst.



Copyright: © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (31.03.2010)
 
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