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Unternehmen fragen, der REACH-CLP-Biozid Helpdesk antwortet
"REACH 2018 - Jetzt erfolgreich registrieren!" lautete der Titel der gemeinsamen Veranstaltungsreihe, die der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit verschiedenen Industrie- und Handelskammern (IHK) im vergangenen Jahr durchführte. Die Reihe richtete sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen, um sie über die aktuelle dritte Registrierungsphase für Chemikalien unter der REACH-Verordnung zu informieren. Die dabei häufig gestellten Fragen aus der Praxis hat der Helpdesk zusammengestellt. Gegliedert in unterschiedliche Themenblöcke gibt der jetzt veröffentlichte Bericht "IHK-Veranstaltungsreihe REACH 2018 – Jetzt erfolgreich registrieren!" kurze und praxisnahe Antworten.
Bis zum 31. Mai 2018 müssen vorregistrierte Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Die betroffenen Unternehmen haben häufig spezifische Fragen, beispielweise wie sie sich verhalten müssen, wenn die nächsthöhere Tonnageschwelle erreicht wird oder inwieweit Verunreinigungen bei der Registrierung berücksichtigt werden müssen. Insgesamt 41 häufig gestellte Fragen hat der Helpdesk zusammengefasst und praxisnah beantwortet. Unterteilt in sechs Themenblöcke – "Registrierung, Frist, Ausstiegszenarien", "Stoffidentität/Verunreinigungen/Datenanforderungen", "gemeinsame Einreichung/SIEF--Substance information exchange forum/Datenteilung/Kosten", "Ausnahmen/Recycling", "Nicht EU-Hersteller/Alleinvertreter", "Brexit/Wegfall des Federführenden Registranten (Lead Registrant)" – unterstützt der Bericht insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der erfolgreichen Registrierung unter REACH.
"IHK--Industrie- und Handelskammer-Veranstaltungsreihe REACH 2018 - Jetzt erfolgreich registrieren!"; Suzanne Wiandt; Claus Haas; Kristof Seubert; Anja Knietsch; Angelina WeiĂź; Raimund WeiĂź; Anna-Maria Zellermann; Silke Feller; Anne Ackmann; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt fĂĽr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20161209; 21 Seiten. Den baua: Bericht gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
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