Novellierung von Düngegesetz und Düngeverordnung - Offener Brief vom SRU, WBAE & WBD -

Im Dezember 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Düngegesetzes verabschiedet. Zugleich ist der Entwurf der Düngeverordnung zur Notifizierung an die EU-Kommission übersandt worden. Wichtig sind nun sowohl an den Umweltzielen orientierte als auch zügige Beschlussfassungen in Bundestag und Bundesrat.

Diese sind unter anderem notwendig, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Die mehrjährige Verzögerung einer notwendigen Anpassung der Düngegesetzgebung sowie ein mangelnder Vollzug haben außerdem dazu beigetragen, dass in vielen landwirtschaftlichen Intensivregionen Deutschlands das Verschlechterungsverbot als zentrales Element der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten wird. Die EU-Kommission hat unter anderem aus diesem Grund im Juli 2015 eine Pilotanfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die Bundesregierung gestellt. Dies stellt die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (jetzt WBAE) und der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD) haben bereits im August 2013 in einer gemeinsamen Kurzstellungnahme notwendige Anpassungen im Düngerecht aufgezeigt (siehe Link). SRU, WBAE und WBD begrüßen, dass sich zahlreiche Empfehlungen in den nun vorliegenden Entwürfen wiederfinden. Einige Anpassungen sind aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes jedoch noch nicht ausreichend.

Im Folgenden würden wir Sie gerne auf einige vorgesehene Anpassungen im Düngegesetz und in der Düngeverordnung aufmerksam machen, die nach unserer Ansicht von großer Bedeutung und besonders positiv zu bewerten sind.

  • Die Bilanzierung nach Hoftoransatz stellt insbesondere in Tierhaltungsbetrieben sicher, dass vergleichbare und belastbare Informationen zum Nährstoffvergleich, dem zentralen Indikator für die Umweltbelastung, vorliegen. Der Hoftoransatz kann im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung auf Größen aus der betrieblichen Buchhaltung zurückgreifen, was aufgrund belastbarer Daten die Genauigkeit des Nährstoffvergleichs erhöht. Zur Einführung der Bilanzierung nach Hoftoransatz müssen, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen im Düngegesetz geschaffen werden. Ausnahmeregelungen können kleine Betriebe vor unverhältnismäßiger Belastung schützen. Durch die Nutzung von EDV-Programmenlässt sich der Aufwand insgesamt gering halten.
  • Hinsichtlich der Datenbereitstellung sieht der Entwurf des Düngegesetzes vor, den für die Ãœberwachung des Düngerechts zuständigen Behörden Zugang zu bereits vorhandenen Daten zu ermöglichen, wie z.B. zu den InVeKoS-Daten zu Betriebsfläche und Tierbestand. Dies ist ein wichtiges Element eines effizienten und wirksamen Vollzugs. SRU, WBAE und WBD betonen, dass die vorgesehene Datenübermittlung keinen zusätzlichen Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte bedeutet. Ziel ist es, den Austausch von bereits vorliegenden Informationen zwischen den zuständigen Behörden zu ermöglichen.
  • Im Hinblick auf die Düngeverordnung sind die nun vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung einer bundeseinheitlichen, verbindlichen und schriftlich zu dokumentierenden Düngebedarfsermittlung, die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste in die Ausbringungsobergrenze für Stickstoffaus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, die Absenkung der Kontrollwerte des Nährstoffvergleichs für Stickstoff und Phosphat, die Verlängerung der Sperrfristen sowie die Stärkung des Vollzugs grundsätzlich positiv zu würdigen. Diese Änderungen stehen weitgehend in Einklang mit den in unserer gemeinsamen Kurzstellungnahme im Jahre 2013 gemachten Vorschlägen.

SRU, WBAE und WBD weisen jedoch auch auf Mängel des Regierungsentwurfs zur Düngeverordnung hin:

  • Die Ãœbergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Einführung von emissionsarmer Ausbringungstechnik sind zu lang.
  • Die Einarbeitungsfrist für Gülle, Gärreste und bestimmte weitere Düngemittel von vier Stunden ist zu großzügig angesetzt. Die Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb von einer statt der vorgesehenen vier Stunden ist eine hochwirksame und kosteneffiziente Maßnahme zur Minderung der Ammoniakemissionen. Eine Verkürzung der Einarbeitungszeit, wie auch der zuvor genannten Ãœbergangsfristen, ist essenziell, um die Ziele der NE(R)C-Richtlinie zu erreichen und den Biodiversitätsverlust durch Eutrophierung zu verringern.
  • Die Regelungen zur Phosphatdüngung entsprechen im Hinblick auf die erforderliche Berücksichtigung der Phosphat-Verfügbarkeit im Boden nicht dem Stand des Wissens. Sie führen einerseits nicht zu der notwendigen Abreicherung auf überversorgten Böden und verhindern andererseits Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auf unterversorgten Böden. Letztere müssen jedoch immer mit Zielen des Gewässerschutzes vereinbar sein. In den Vorgaben sind außerdem die aktuellen Empfehlungen der VDLUFA (2015, siehe Link) zur Anpassung der Richtwerte für die Gehaltsklassen zu berücksichtigen.
  • Die vorgesehene Derogationsregel für Gärreste auf Ackerflächen, d. h. Ausnahmen für die Ausbringungsbegrenzung von Stickstoff, ist nicht mit den Zielen des Gewässerschutzes vereinbar.
  • Die Berücksichtigung von Futterverlusten in Höhe von 15 bis 25% bei der Erstellung der Nährstoffvergleiche von Futterbaubetrieben ist unangemessen hoch und konterkariert die angestrebte Verbesserung der Nährstoffeffizienz auf Betriebsebene deutlich.
  • Die Länderöffnungsklausel befähigt die Bundesländer, zusätzliche Maßnahmen in Gebieten mit hoher Nitratbelastung zu ergreifen. Ihre momentane Ausgestaltung bietet allerdings aufgrund der hohen Freiheitsgrade die Möglichkeit, auf Länderebene Standards festzusetzen, die hinter der erforderlichen Verschärfung in belasteten Gebieten zurückbleiben. Dies gefährdet die Erreichung der in Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie festgelegten Umweltziele. SRU, WBAE und WBD empfehlen vor diesem Hintergrund, den Maßnahmenkatalog so abzuändern, dass strengere Maßnahmen enthalten sind und alle Länder in Bezug auf die Umweltziele ähnlich wirksame Maßnahmen umsetzen müssen.

Hervorzuheben ist, dass die novellierte Düngeverordnung nur bei einer konsequenten Umsetzung in den Ländern die notwendige Wirkung entfalten wird. Dazu müssen die Länder durch einen wirksamen Vollzug unter Nutzung der Komponenten Beratung, Kontrolle und Sanktion ihrer Verantwortung für den Umweltschutz gerecht werden.

Abschließend möchten der SRU, WBAE und WBD nochmals betonen, dass eine deutliche Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zum Erreichen verschiedener, auch europäischer Umweltziele dringend erforderlich ist. Das betrifft im Besonderen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der NE(R)C-Richtlinie sowie der nationalen Biodiversitätsstrategie und den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz. Dafür sind weitgehende Reformen in der Agrar- und Umweltpolitik unumgänglich. Im Hinblick auf das Düngerecht sind die vorliegenden Entwürfe als überfälliger und positiver Schritt anzusehen. In Zukunft werden aber weitere Anpassungen notwendig sein.

Wir hoffen, dass unsere Anregungen für Sie bei den anstehenden Entscheidungen hilfreich sind. Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, im Namen des SRU, des WBAE und des WBD


Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich
Vorsitzender des SRU

Technische Universität Clausthal
Lehrstuhl für Umwelt- und Energietechnik

Geschäftsstelle des SRU
Luisenstr. 46, 10117 Berlin
martin.faulstich@tu-clausthal.de
Prof. Dr. Harald Grethe
Vorsitzender des WBAE

Universität Hohenheim
Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre


Schloss, Osthof-Süd
70599 Stuttgart
grethe@uni-hohenheim.de
Prof. Dr. Franz Wiesler
Vorsitzender des WBD

Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer


Obere Langgasse 40
67346 Speyer
wiesler@lufa-speyer.de

-------------------------------------------------------------

Quelle:

Sachverständigenratfür Umweltfragen
Luisenstr. 46
D-10117Berlin
Webseite:www.umweltrat.de



Copyright: © ASK-EU (19.02.2016)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

 

SIUS GmbH
der Spezialist für biologische
und mechanisch-biologische
Verwertung organischer Stoffe