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Eine vom VHE-Nord im November 2016 vorgelegte Studie befasst sich mit der aktuellen Situation sowie den Perspektiven der Bioabfallverwertung im nördlichsten Bundesland. Im besonderen Fokus der Untersuchungen stehen Fragen der Sortenreinheit von Biogut sowie mögliche Folgen der Novelle der Düngeverordnung für die Funktionsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen.
Die Studie wurde vom VHE-Nord initiiert und mit finanzieller Unterstützung durch das 'Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume' sowie neun öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und sieben Betreibern von Bioabfallbehandlungsanlagen von der u.e.c. Berlin durchgeführt.
Als Ergebnis wird zunächst festgestellt, dass die getrennte Erfassung und hochwertige Verwertung von Biogut aus Haushaltungen in Schleswig-Holstein ein zentraler Bestandteil der Abfallwirtschaft ist. Im Vergleich zu Ergebnissen einer 2010 veröffentlichten Studie zur „Bewertung der vorhandenen Bioabfallbehandlungsstandorte in Schleswig-Holstein im Hinblick auf eine Ergänzung um Vergärungsstufen" wird gezeigt, dass inzwischen nicht nur die Erfassungsmengen gesteigert wurden, sondern der überwiegende Anteil des erfassten Bioguts künftig auch kombiniert stofflich und energetisch genutzt werden wird.
Diese positive Prognose kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, so die Autoren, dass sich die örE und die Betreiber der Behandlungsanlagen ernsthaften Problemen gegenüber sehen, die z.T. als existenzbedrohend eingestuft werden.
Konkret angesprochen wird etwa eine teilweise mangelnde Sortenreinheit der getrennt erfassten Bioabfälle. Um enthaltende Fremdstoffe abzutrennen müssen immer feinmaschigere Siebe eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass zunehmend größere Mengen an Siebresten anfallen, in denen sich Fremdstofffe akkumulieren. Würden ausschließlich sortenreine Bioabfälle verarbeitet, die weitgehend frei von Fremdstoffen sind, könnten diese Siebreste als Strukturmaterial wieder in den Rotteprozess zurückgeführt werden.
Bei höheren Gehalten an Fremdstoffen ist dies aber nicht mehr möglich mit der Folge, dass die Siebreste nicht mehr verwertet werden können, sondern beseitigt werden müssen. Dies wiederum ist mit zusätzlichen Entsorgungskosten verbunden, die in den vergangenen Jahren auch von rund 25 bis 30 Euro auf inzwischen 100 bis 120 Euro gestiegen sind. In den bestehenden Verträgen zur Bioabfallbehandlung ist dies nicht oder nur ungenügend abgebildet und bringt die Verwerter zunehmend in Bedrängnis. Hinzu kommt, dass die wenigsten Verträge Vereinbarungen über zugesicherte Sortenreinheiten enthalten. Auch dies kann die Funktionsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft auf Dauer gefährden.
Weitere Sachverhalte, die als gravierendes Gefährdungspotenzial für die Bioabfallverwertung gesehen werden, sind bestimmte Regelungen der anstehenden Novelle der Düngeverordnung (DüV). Das Problem ergibt sich daraus, dass nach der gegenwärtigen Entwurfsfassung der Novelle Ungleiches gleich bewertet wird, d.h. Komposte oder feste Gärprodukte werden, z.B. bei Nährstoffvergleich für Stickstoff, so bewertet, als würde es sich um mineralische Stickstoffdünger handeln. Dass der in Humusdüngern wie Kompost enthaltene Stickstoff aber nicht der Pflanzenernährung, sondern im wesentlichen der Humusversorgung des Bodens dient, wird einfach ignoriert. Mit möglichen fatalen Folgen: Beim Komposteinsatz wird hinsichtlich der Stickstoffversorgung (der Pflanzen) ein Überschuss ausgewiesen, der die zulässigen Kontrollwerte für Stickstoffverluste überschreitet. Diese Fehbewertung wird, wenn sie nicht noch korrigiert wird, die Kompostverwertung in der Landwirtschaft praktisch beenden.
Alle in Schleswig-Holstein mit der Thematik der Kompostverwertung befassten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Anlagenbetreiber sowie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume setzen sich deshalb für eine fachlich begründete Nachbesserung bzw. weitere Differenzierung der den Kompost betreffenden Regelungen in der Düngeverordnung ein.
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