Änderung des Düngegesetzes

Im Zuge der Novelle der Düngeverordnung (DüV) muss auch das übergeordnete Düngegesetz (DüG) geändert werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes (DüG) herausgegeben. Die tangierten Verbände können mit Frist zum 21.07.2015 dazu eine Stellungnahme abgeben. Die BGK wird die Gelegenheit nutzen, sich mit einer Stellungnahme in den Prozess einzubringen.
Die Änderung des Düngegesetzes steht in engem Zusammenhang mit der geplanten Novellierung der Düngeverordnung, die wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie ist.
Die u.a. aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland geplanten Änderungen der Düngeverordnung bedürfen teilweise einer Ergänzung der Verordnungsermächtigungen im Düngegesetz. Diesbezügliche Änderungen des Düngegesetzes müssen in Kraft getreten sein, bevor Änderungen der Düngeverordnung in Kraft treten können.
Das geltende Düngegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 2009 regelt insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die vorgesehene Änderungen beinhalten v.a. folgende Regelungen:
- Erweiterung der Zweckbestimmung des Düngegesetzes, um zu einem ressourcenschonen-den und nachhaltigen Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen   
  Erzeugung beizutragen
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zur näheren Bestimmung des Umgangs mit Nährstoffen und zur Steuerung von Nährstoffströmen, insbesondere zur Einführung einer
  Bilanzierung der Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb
- Erweiterung der Verordnungsermächtigungen zur Beschränkung des Aufbringens von Stoffen, die dem Düngerecht unterliegen, auf land-wirtschaftlichen Flächen,
   insbesondere aus Gründen des Gewässerschutzes
ï‚§Schaffung einer allgemeinen Vorschrift zur Aufstellung von Aktionsprogrammen zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie
Schaffung einer Rechtsgrundlage, nach der die Länder zum Zwecke der Überwachung dünge-rechtlicher Vorgaben vorhandene Daten bei anderen Behörden abfragen
   können
- Redaktionelle Änderungen, insbesondere Klarstellungen bei den verwendeten Begriffen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des DüG ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Im weiteren Verfahren können sich daher noch Änderungen ergeben.
Zur besseren Übersicht hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Lesefassung des Düngegesetzes mit den vorgesehenen Änderungen, die im Änderungsmodus kenntlich gemacht sind, zur Verfügung gestellt. (KE)



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (07.07.2015)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?