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Empfehlungen für Aufnahme in Düngemittelverordnung erarbeitet
Gülzow. Die Asche unbehandelter Hölzer kann einen wichtigen Beitrag zur Kompensationskalkung von Wäldern leisten. Holzasche verdiene es deshalb, in der neuen Düngemittelverordnung Berücksichtigung zu finden. Das fordert die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. aus Gülzow.
Bodenkundler der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden Württemberg untersuchten im Auftrag der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.(FNR) sechs Jahre lang an mehreren Waldstandorten und im Labor die Auswirkungen von Holzasche auf den Waldboden. DieUntersuchung umfasste verschiedene Verbrennungsmaterialien- und techniken, aber auch Vergleiche mit herkömmlichen Düngemaßnahmen. wie die Kalkausbringung Die Ergebnisse belegen, s o berichtet die FNR, dass die Holzaschedüngung durchaus Sinn mache. Da Holzasche stark basisch ist, könne sie beispielsweise erheblich dazu beitragen, die Pufferkapazität versauerter Waldböden zu verbessern. Ihre hohe Löslichkeit sorge außerdem für rasche und gute Wirkung der Düngung. Eine strenge Qualitätsnorm und vorgegebene Regeln bei der Ausbringung der Asche im Wald. seien allerdings nötig, damit die Umwelt von diesem Stoffkreislauf profitieren könne, erklärt die FNR. Denn je nach Brennmaterial reicherten sich in der Asche unterschiedliche Schwermetalle an. Um ihren Gehalt zu verringern, empfehlen die Forscher nur Aschen aus reinem Waldholz zu Düngezwecken zu verwenden. Mit festen Grenzwerten für Blei, Chrom, Nickel und Cadmium legen sie darüber hinaus fest welche Aschen ausgebracht werden sollten und welche nicht. Da Chrom (VI) ein hohes ökotoxologisches Risiko darstellen kann, schenkten die Wissenschaftler diesem Schwermetall besondere Aufmerksamkeit. Für die Düngung in Wäldern konnten sie grünes Licht geben: denn auf saure Waldböden mit hohem Humusgehalt aufgebracht, werde Chrom (VI) alle schnell zum ungiftigen Chrom (III) reduziert. Als Empfehlung gaben sie heraus: Holzasche könne bis maximal 30 Prozent der Bodenschutzkalkung beigemischt werden, bei einer Gesamtmenge von maximal 2,5 Tonnen pro Hektar alle 15 Jahre. Für das Restprodukt der energetischen Nutzung Holzasche fände sich damit endlich eine sinnvolle Verwertung, zieht die FNR ihr Fazit. Bislang gebe es noch keine verbindlichen Regelungen für die Nutzung von Holzasche als Dünger. Den Betreibern der Bioenergieanlagen bleibe daher nur die teure Deponierung der Asche. Eine Chance, daran etwas zu ändern, sieht die FNR in der Novellierung der Düngemittelverordnung. (be)
Kontakt: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Hofplatz 1, D-18276 Gülzow, Tel.: 03843-6930-0, eMail: mailto:info@fnr.de, Internet: www.fnr.de.
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