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Die Hersteller von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) haben es nach Ansicht der Bundesregierung selbst in der Hand, wann mit der Einführung (Rollout) der neuen Systeme begonnen werden kann.
Wie die Regierung in der Antwort (18/11370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11065) mitteilt, gibt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme nach dem Standard des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Entscheidend sei, dass der Rollout mit der rechtlich zulässigen Technik beginne. Dies könne nur dann geschehen, wenn das BSI zuvor eine Freigabe erteilt und veröffentlicht habe. Nach der gesetzlichen Regelung sei dafür erforderlich, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen Systeme am Markt anbieten würden, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen würden. Damit solle auch der Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleistet werden. "Hersteller und Messstellenbetreiber haben daher den Rolloutbeginn selbst in der Hand", betont die Regierung.
Die vollständige Pressemitteilung (hib 157/2017) finden Sie hier.
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