Hendricks: Entsorgungskonsens schafft Klarheit über Abwicklung der Atomenergie

Nach dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ zugestimmt.

Hierzu erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Der Entsorgungskonsens ist ein Durchbruch. Seit heute herrscht Klarheit, wie die Atomkraft in den kommenden Jahrzehnten abgewickelt werden wird. Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gibt bei dem äußerst komplexen Thema der Entsorgung klare Vorgaben, die uns die Vorgänger-Regierungen schuldig geblieben sind. Das Gesetz trifft eine unmissverständliche Arbeits- und Kostenteilung, die dem Verursacherprinzip Rechnung trägt. Es ist sichergestellt, dass die Verursacher die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der strahlenden Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung übernehmen.

Die Energieversorgungsunternehmen haben bereits angekündigt, Klagen gegen notwendige Maßnahmen im Rahmen des Atomausstiegs zurückzunehmen. Auch vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts leisten sie damit einen fälligen Beitrag zum Rechtsfrieden. Es wäre mehrals angebracht, wenn die Kraftwerksbetreiber nun auch die restlichen Klagen zurückziehen. Hier ist insbesondere die Klage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht zu nennen. Die Verhandlungen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bieten dazu das passende Forum.“

Hintergrundinformationen: 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ werden langfristig die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geregelt. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz auch in Zukunft für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung werden dem Bund von den Betreibern zur Verfügung gestellt. Dazu werden die Betreiber verpflichtet, einen Betrag von ca. 17,4 Milliarden Euro in den mit diesem Gesetz zu errichtenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Durch die Zahlung eines Risikoaufschlages von 35,47 Prozent an den Fonds können die Betreiber ihre Verpflichtung zum Nachschuss an den Fonds beenden. Der Risikoaufschlag soll die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abdecken.

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