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Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes" am 15.03.06 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Der Infodienst für regenerative Energie BOXER berichtet nachfolgendes zum neuen Gesetzentwurf Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes:
Bundeskabinett bevorzugt Erdgas und besteuert Biokraftstoffe
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes" verabschiedet. Der Gesetzentwurf bedarf derzeit noch der Zustimmung des Bundestages. Der Entwurf enthält eine deutliche Besteuerung von Biokraftstoffen, die weit über die Empfehlung des eigens hierfür erstellten Berichts des Bundesfinanzministeriums hinausgeht.
Das Mineralölsteuergesetz, welches per Definition sämtliche als Kraftstoffe eingesetzte Stoffe als Mineralöle im Sinne des Gesetzes einschließt, sieht seit Anfang des Jahres 2004 eine Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe und Biokraftstoffgemische innerhalb der Mineralölsteuer vor. Diese Begünstigung führte zunächst zu einer völligen Steuerbefreiung, jedoch schreibt das Gesetz ausdrücklich eine jährliche Überprüfung der Marktverhältnisse für Biokraftstoffe und Mineralölkraftstoffe vor, die in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums zu dokumentieren ist. Das Bundesfinanzministerium ist danach ebenfalls verpflichtet, auf dieser Basis eine Anpassung der Steuerbegünstigung an die Marktverhältnisse vorzuschlagen, die eine Überkompensation der höheren Gestehungskosten von Biokraftstoffen durch die Steuerbegünstigung verhindern soll (eine vielfach behauptete Verletzung des Vertrauensschutzes liegt bei einer Biokraftstoffbesteuerung somit nicht vor).
Dieser Anfang Juli 2005 vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe (s. auch unsere Meldung 11.07.2005 / Nr. 2 im Archiv) stellte fest, daß die Steuerbefreiung bei Biodiesel in reiner Verwendung zu einer Überkompensation von 0,05 EUR/Liter führt und bei Biodieselgemischen zu einer Überkompensation von 0,10 EUR/Liter. Auf die Überprüfung reinen Pflanzenöls hat der Bericht komplett verzichtet.
Völlig abweichend von dem Ergebnis des Berichts, sieht der vorliegende Gesetzentwurf eine Besteuerung für reinen Biodiesel von 0,10 EUR/Liter vor und für Biodieselgemische von 0,15 EUR/Liter. Die Abweichung wird pauschal mit zwischenzeitlich gestiegenen Mineralölkosten begründet, die eine weitere Überkompensation verursacht hätten. Ohne jede Vorlage eines entsprechenden Untersuchungsberichts soll nun auch reines Pflanzenöl mit 0,15 EUR/Liter besteuert werden.
Gleichzeitig erklärt das Bundesfinanzministerium, daß die Steuerbegünstigung für Erdgas im Kraftstoffsektor bis zum Jahr 2020 beibehalten wird, da die Erdgaswirtschaft im Vertrauen auf die gegenwärtige Gesetzeslage bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen hat". Die nicht von international agierenden Erdgaskonzernen sondern von deutschen mittelständischen Betrieben und Verbrauchern (Pkw-Umrüstungen) vorgenommenen Investitionen im Biokraftstoffsektor werden dagegen im vorliegenden Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.
Weiterhin steuerbegünstigt im Mineralölsteuergesetz bleibt nach dem Gesetzentwurf auch Flugbenzin. Zukünftig entfallen soll auch die Steuer auf Erdgas und Mineralöl, wenn diese zur Stromerzeugung eingesetzt werden.
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