Wärmeplanungsgesetz im Bundestag: VKU macht Verbesserungsvorschläge für Fernwärmeausbau
er Bundestag will am Freitag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - WPG) beraten.
Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Mit
dem Wärmeplanungsgesetz bekommt die Wärmewende endlich ihr Fundament.
Künftig gilt der sinnvolle Grundsatz: erst die Wärmepläne und Netze,
dann die Heizungen. Bürgerinnen und Bürger können am Wärmeplan ihrer
Kommune ablesen, ob in ihrer Straße ein Anschluss ans Fernwärmenetz
kommen soll, das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt oder das Gasnetz
auf grüne Gase wie Wasserstoff umgerüstet werden soll. Sie bekommen
Klarheit und Transparenz, welche klimaneutralen Wärmeversorgungsoptionen
vor ihrer Haustür entstehen sollen.
Doch damit die kommunalen
Wärmepläne keine Papiertiger bleiben, sondern auch entsprechende
Milliardeninvestitionen der Stadtwerke in den Ausbau ihrer Netze und
Anlagen folgen können, müssen die Abgeordneten das Gesetz noch
verbessern. Beispiel Fernwärme: Die Ziele bleiben mit 30 Prozent
klimaneutraler Wärme bis 2030 in jedem Netz und 80 Prozent bis 2040 sehr
ehrgeizig. Gleichzeitig soll auch der Ausbau mit jährlich 100.000 neuen
Anschlüssen erfolgen. Der Anteil der Fernwärme, die eine Alternative
zur Wärmepumpe und h2-ready-Heizung darstellt, könnte bis 2045 von 14
auf 40-45 Prozent aller Haushalte hochgeschraubt werden. Doch der
Entwurf der Bundesregierung droht, mit restriktiven Vorgaben und
ausbleibender Förderung den Ausbau der Fernwärme empfindlich zu
behindern.“
VKU macht sechs Verbesserungsvorschläge für Ausbau der Fernwärme
- Ausbau der Wärmenetze mit 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035 finanzieren. Wer
klare Ausbauziele hat, sollte nicht am falschen Ende sparen. Die
ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern vom Bund eine höhere Förderung als
bisher. Sonst müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Ausbaukosten
alleine stemmen. Deswegen sollten die Parlamentarier die
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ins Wärmeplanungsgesetz
überführen und endlich solide finanzieren. Der Ausbau der Fernwärme
braucht 3 Milliarden pro Jahr bis 2035. Bisher sind es nur 3 Milliarden
insgesamt bis 2028.
- Fördermittel zum Heizungsaustausch effizient einsetzen. Fördermittel
für den Heizungsaustausch (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG)
sollten volkswirtschaftlich so effizient wie möglich eingesetzt werden.
In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option
ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für H2-ready-Gasthermen oder
Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde
kein Steuergeld mehr fließen.
- Fernwärme im WPG zu überragendem öffentlichen Interesse erklären.
Den Bau von Wärmenetzen, die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
und die Einbindung unvermeidbarer Abwärme sollten die Parlamentarier als
„überragendes öffentliche Interesse“ einstufen. Das würde Planungs- und
Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dieser Passus ist
aktuell im Entwurf für eine Novellierung des Energiewirtschaftsrechts
EnWG) enthalten. Eine Regelung dort wäre aber sachfremd, sie sollte ins
WPG überführt werden.
- Alle erneuerbaren Energiequellen und unvermeidliche Abwärme vollständig nutzen: Für
klimaneutrale Fernwärme sollten wir alle erneuerbaren und
Abwärmequellen einer Kommune nutzen dürfen. Der Gesetzentwurf macht
jedoch zu restriktive Vorschriften und schränkt das Potenzial der
Erneuerbaren und Abwärme unnötig ein. Zum Beispiel sind die Vorgaben für
die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der thermischen
Abfallverwertung sowie Biomasseanteile in Wärmenetzen zu restriktiv.
Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm werden wiederum gar nicht
anerkannt. Hier sollten die Abgeordneten dafür sorgen, dass unser Land
kein Potenzial der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung für die
klimaneutrale Wärmeversorgung ungenutzt liegen lässt.
- Mindestvorgaben zum Anteil an erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme entschärfen. Planungs-
und Bauphasen bei Infrastruktur-Projekten sind sehr lang. Bisher galt
das 2045-Klimaneutralitätsziel, an dem Stadtwerke ihre Planungen und
Investitionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) ausgerichtet haben. Nun gibt die Bundesregierung starre
Zwischenziele für 2030 und 2040 vor. Pläne und Investitionen, mit denen
diese Zwischenziele erst später erreicht werden, wären damit nichtig.
Investitionsstopps wären die Folge. Richtig sind die
Fristverlängerungen. Sie gelten für Fernwärme, die sich zu 70 Prozent
aus KWK speist - allerdings nur für fossile KWK. Sinnvoll wäre, wenn die
Abgeordnete diese Regel entschärfen und sie auf hocheffiziente
KWK-Anlagen beziehen, die einen Mix aus fossiler und erneuerbarer Wärme
erzeugen. Allein Effizienz sollte entscheidend sein.
- Pläne für neue Wärmenetze nicht durchkreuzen.
Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen neue Wärmenetze bereits ab
1.1.2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist
werden. Diese Frist ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es
handelt sich um längst durchgeplante Projekte oder Projekte, die bereits
im Bau sind. Sie brauchen Vertrauensschutz. Dafür sollten die
Abgeordneten die Frist um drei Jahre bis 2027 verlängern, um
Investitionssicherheit zu gewähren und den Bau von Wärmenetzen, deren
Planung bereits steht, nicht zu gefährden.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (13.10.2023) |
|
|