EEG 2012 tritt zum 01.01.2012 in Kraft

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

Dieser Link führt Sie zur 42. Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 04.08.2011, in dem das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" veröffentlicht wurde.
 
Eine vom BMU rein zu Informationszwecken erstellte, nicht amtliche konsolidierte Fassung des EEG 2012 finden Sie unter diesem Link.



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