Nachrichten:
"Die Abschaffung der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas würde zu steigenden Gebühren und Entgelten führen und wäre damit eine zusätzliche Belastung für Privathaushalte und Unternehmen. Ausgerechnet diese Stromproduktion aus nachweislich nachhaltiger Erzeugung zu verteuern, wäre ein Rückschritt für die Energiewende."
Zum Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und zum
Bürokratieabbau im Strom- und Energierecht sagt VKU-Hauptgeschäftsführer
Ingbert Liebing:
„Bei der Stromsteuer für E-Mobilität und
Stromspeicher enthält der Regierungsentwurf wichtige Verbesserungen.
Allerdings lehnen wir Pläne ab, bisherige, sinnvolle Steuerbefreiungen
ersatzlos wegfallen zu lassen. Sie müssen erhalten bleiben.
Die Abschaffung der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas
würde zu steigenden Gebühren und Entgelten führen und wäre damit eine
zusätzliche Belastung für Privathaushalte und Unternehmen. Ausgerechnet
diese Stromproduktion aus nachweislich nachhaltiger Erzeugung zu
verteuern, wäre ein Rückschritt für die Energiewende. Dies konterkariert
vor allem die Klimaschutzvorgaben für die Abfall- und
Abwasserwirtschaft.
Die im Entwurf geplante Regelung zur Steuerbefreiung für Kleinanlagen
ist nachzubessern. In Zukunft sollen alle Anlagen eines Stadtwerks
unter 2 Megawatt, die sich am selben Standort befinden,
zusammengerechnet werden. Allerdings fehlt eine Definition, was ein
Standort im Sinne des Gesetzes ist. Energieversorgungsunternehmen
brauchen Rechtssicherheit bei der Frage, ob der Strom aus ihren Anlagen
steuerbefreit ist.
Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit war
und ist es richtig, die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes zum 1. Januar dieses Jahres von 20,50 Euro auf 50 Cent je
Megawattstunde zu reduzieren. Aber: Steuererleichterungen für die
Industrie dürfen nicht im Nachhinein auf Kosten der kommunalen Ver- und
Entsorger gegenfinanziert werden und die Energiewende bremsen!“
| Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (22.05.2024) | |