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BDE begrĂĽĂźt Ausbau grĂĽner Energie
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft sieht in der Richtlinie der EU fĂĽr die Erneuerbaren
Energien ein sachgerechtes Instrument zum Ausbau regenerativer Quellen.
Besonders begrüßt der Verband das Kernstück der Richtlinie, nämlich den
Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 42,5 Prozent,
zuzĂĽglich einer nicht verpflichtenden Steigerung von 2,5 Prozent zu
erhöhen. Kritisch sieht der Verband die Verschärfung der
Nachhaltigkeitskriterien fĂĽr feste Biomasse-Brennstoffe.
„Bei
einem Anteil von derzeit 32 Prozent ist die für die nächsten sieben
Jahre vorgesehene Steigerung ein ambitioniertes, aber ausdrĂĽcklich zu
begrĂĽĂźendes Ziel. Ohne solche Vorgaben beim Anteil grĂĽner Energie kann
das oberste Ziel der EU-Klimapolitik – eine EU-weite
Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2050 – nicht erreicht werden. Ein
wichtiger und notwendiger Schritt ist auch, die Nutzung solcher
Energiequellen als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ einzuordnen.
Dadurch erreichen wir die dringend nötige und vom BDE immer wieder
gewünschte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für diese Projekte“,
erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Neben
den Regelungen zum Energieanteil beinhaltet die Richtlinie auch Vorgaben
zur Beschleunigung von Genehmigungen. Aus Verbandssicht geht das
Vorhaben, Genehmigungsverfahren fĂĽr Projekte fĂĽr den Ausbau erneuerbarer
Energie zu entbürokratisieren und zu beschleunigen, grundsätzlich in
die richtige Richtung. Angesichts der ambitionierten Klimaziele wäre
eine noch stärkere Straffung der Verfahren besser gewesen.
Kritisch
sieht der BDE jedoch die vorgesehenen strengeren
Nachhaltigkeitskriterien fĂĽr feste Biomasse-Brennstoffe, wenn diese in
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte mit einer
Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW verwendet werden. Nach der
jetzigen Rechtslage gelten strengere Nachhaltigkeitskriterien fĂĽr feste
Biomasse-Brennstoffe erst, wenn sie in Anlagen mit einer
Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW verwendet werden. Die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht nach BDE-Meinung zu Recht fĂĽr aus
Abfällen hergestellte Biomasse-Brennstoffe Ausnahmen von den
Nachhaltigkeitsanforderungen vor. Die Einstufung von aus Biomasse
hergestellter Energie als „grün“ darf nicht durch überzogene
Bürokratiehürden und zu viele Einschränkungen erschwert werden. Wenn
jedoch trotz dieser Ausnahmen erhöhte Nachhaltigkeitskriterien gelten
sollen, sobald die Brennstoffe in Anlagen mit einer geringen
Gesamtfeuerungswärmeleistung verwendet werden, dann wird eine
erleichterte Einstufung als grĂĽne Energie konterkariert.
BDE-Präsident
Peter Kurth: „Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sehen
wir den nationalen Gesetzgeber in der Pflicht, gemeinsam mit den
Verbänden effektive Nachweisprozesse über die Nachhaltigkeit der
Biomasseströme zu erarbeiten. Energie aus abfallstämmiger Biomasse ist
ganz im Sinne der Abfallhierarchie und stellt keinen Zielkonflikt in
Form von Landnutzungskonkurrenzen dar. Dieser ökologische Bonus sollte
sich auch in einer unkomplizierten Anerkennung der Verwertungswege und
einer entsprechenden EEG-Förderung widerspiegeln.“
Am Dienstag
dieser Woche hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments der
finalen Version der ĂĽberarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie
(Renewable Energy Directive III – RED III) zugestimmt. Eine Einigung
ĂĽber die Revision der Richtlinie hatten die VerhandlungsfĂĽhrer
zwischen Parlament und Rat, moderiert von der Kommission, bereits Ende
März erreicht. Da sich jedoch Frankreich weiterhin für Garantien in
Bezug auf die Anrechnung kohlenstoffarmen Wasserstoffs aus Kernkraft
eingesetzt hatte, verzögerte sich die Annahme des endgültigen
Richtlinientextes um mehrere Monate. Im nächsten Schritt muss noch der
Ministerrat der RED III förmlich zustimmen, damit 20 Tage nach deren
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU die Richtlinie in Kraft treten
kann. Danach haben die EU-Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, diese
Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
| Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (15.09.2023) | |