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Heute veröffentlicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen zweiten Förderaufruf, der sich ausschließlich an die Kommunen richtet.
Der Verband kommunaler
Unternehmen hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch kommunale
Entsorgungsunternehmen in Förderaufrufen des Bundesministeriums
für Digitales und Verkehr für die Neubeschaffung
emissionsarmer kommunaler Fuhrparks berücksichtigt werden sollen
„Wir begrüßen sehr, dass nun mit dem zweiten Förderaufruf eine Lücke
geschlossen wird. Von der ersten Förderungsmöglichkeitwaren die Nutzfahrzeuge kommunaler
Entsorgungsunternehmen und die dazugehörige betriebliche Tank- und
Ladeinfrastruktur ausgeschlossen“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vize-Präsident
und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, anlässlich der
Veröffentlichung des überarbeiteten Förderaufrufs. „Wir haben uns intensiv
dafür eingesetzt, dass dieser zweite Förderaufruf sich nun direkt an die
Kommunen richtet und den kommunalen Entsorgungsunternehmen ermöglicht, auch von
einer Förderung zu profitieren.“Laut dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, das im Juni 2021 in Kraft
getreten ist, müssen zehn Prozent der neubeschafften schweren Nutzfahrzeuge
(mehr als 3,5 Tonnen) in kommunalen Unternehmen saubere Antriebe haben. „Wir stellen sehr engagiert unsere Fuhrparks auf saubere Antriebe um. Da
diese aber sehr teuer sind, stellt uns die Neuanschaffung emissionsarmer
Nutzfahrzeuge als kommunale Familie vor eine große finanzielle
Herausforderung“, so Hasenkamp weiter. „Diesen zweiten Aufruf finden wir
deswegen sehr gelungen, denn er unterstützt uns bei der Umrüstung unserer
Fuhrparks in Richtung auf eine emissionsfreie Fahrzeugflotte. Wir möchten daher
alle Mitgliedsunternehmen ausdrücklich ermuntern, einen Förderantrag zu
stellen.“Gefördert werden Vorhaben ab 25.000 Euro und bis zu 500.000 Euro (brutto)
pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der
Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das easy-Online-Förderportal
eingereicht werden.Im ersten Förderaufruf zur „Richtlinie über die Förderung von leichten und
schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und
dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene
Nutzfahrzeuge“ (Richtlinie KsNI) vom 2. August 2021 hatten kommunale
Unternehmen – überwiegend Abfallwirtschaftsunternehmen – verschiedene
Förderanträge eingebracht. In den Antragsprüfungsverfahren wurden jedoch die
Besonderheiten im Alltagseinsatz von Müllfahrzeugen, die vorwiegend im Stop and
Go-Betrieb unterwegs sind, nicht ausreichend berücksichtigt.
Veranstaltungshinweis:
In einem Online-Seminar am 21.
Juni 2022, um 13 Uhr, informieren der Projektträger Jülich und
die NOW GmbH detailliert über die Inhalte des neuen Förderaufrufs. Anschließend
gibt es noch eine Frage-Antwort-Runde.Hier können Sie sich dazu anmelden.
Der Projektträger Jülich (PTJ) berät
zu allen Fragen der Antragstellung: per E-Mail an: ptj-evi2-emob@fz-juelich.detelefonisch (Montag bis Freitag, 10-15
Uhr): 030 20199-3500Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät
Sie bei Fragen zur Programmbegleitung (Begleitforschung und zentrales
Datenmonitoring):
per E-Mail an: elektromobilitaet@now-gmbh.detelefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr): 030 3116116-750
Ansprechpartnerin
Silvia Gietkowski
Referentin
für Grundsatzfragen nachhaltiger Mobilität, Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 9110115 Berlin, Fon +49 30.58580-263
Mobil +49 157.85129-212, gietkowski@vku.dewww.vku.de
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