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Mit Initiativvorschlägen zum schnellstmöglichen Ausbau dringend benötigter Sonderabfallentsorgungsstrukturen geht der bvse heute (08.03.21) in die Sachverständigenanhörung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen.
Das Land NRW nimmt bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle in
Deutschland eine besondere Stellung ein. Rund 25 Prozent des
bundesweiten Aufkommens an gefährlichen Abfällen werden dort in
technisch gut aufgestellten vorwiegend privatwirtschaftlichen
Entsorgungsanlagen behandelt. Import- und exportbereinigt werden in NRW
jährlich etwa 6,96 Mio. Tonnen an Sonderabfällen entsorgt.
Jedoch läuft die geordnete Sonderabfallentsorgung auch in dem Vorzeigebundesland NRW immer mehr auf einen Engpass zu. Bereits im Januar hatte der bvse auf einen dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Überlange Genehmigungszeiten für die Erweiterung bestehender Sonderabfallbehandlungsanlagen schränken mittelständische Unternehmen in ihren Möglichkeiten, Kapazitäten für das Sammeln, Lagern Behandeln und Aufbereiten von gefährlichen Abfällen auszuweiten, erheblich ein.
Unterdessen wächst das Aufkommen an gefährlichen Abfällen bundesweit
stetig. Bis zum Jahr 2030 prognostiziert NRW einen Anstieg im
Sonderabfallaufkommen um 0,28 Mio. Tonnen. Im Gegensatz hierzu erwartet
der bvse-Fachverband Sonderabfallentsorgung allerdings eine deutlich
größere Steigerung, nämlich von 0,7 Millionen Tonnen an zusätzlich
anfallenden gefährlichen Abfällen. Und dies, als gleichzeitig in ganz
Deutschland Deponierungsmöglichkeiten und thermische
Behandlungskapazitäten schwinden.
„Durch das funktionierende System der privatrechtlichen Strukturen
konnte das Land NRW bisher seinen Aufsichtspflichten nachkommen, musste
aber kaum in die operative Entsorgung gefährlicher Abfälle investieren.
Doch nun verschärft sich die Situation. Der besorgniserregenden
Verknappung der Behandlungskapazitäten muss die Landesregierung nun
schnellstens eine Offensive zum Ausbau der Entsorgungs- und
Behandlungsstrukturen entgegensetzen, “ betont der Sonderabfallexperte
im bvse, Thomas Probst.
„In der heutigen Sachverständigenanhörung schlagen wir daher eine Initiative des Landtages NRW vor, die den Ausbau, die Erneuerung und den Aufbau von privatrechtlichen Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle unterstützt und fördert“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende des bvse-Fachverbands Sonderabfallwirtschaft, Gerhard Zimmermann.
Das für diese Initiative vom bvse vorgeschlagene Maßnahmenpaket sieht vor, dass insbesondere Anträge aus der mittelständischen Entsorgungswirtschaft ab der Antragstellung gefördert werden sollen. Immissionsrechtliche und baurechtliche Möglichkeiten müssten ausgelotet und Genehmigungsverfahren priorisiert werden.
Förderungen könnten über landeseigene Finanzierungen und in Zusammenarbeit mit der KfW und IKB erfolgen. Wichtig sei außerdem eine zügige Bearbeitung der Bauanträge und der umweltrechtlichen Genehmigungen. Im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Auflagen werden immer größere Anforderungen bezüglich Sachverständigengutachten und Umweltverträglichkeitsstudien gestellt. Diese Anforderungen sind im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen, fordert der bvse.
Die Originalpressemitteilung finden sie hier.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (08.03.2021) | |