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Bei allen Tätigkeiten auf Wertstoffhöfen wurden Grenzwerte deutlich eingehalten – trotz Energiesparlampen.
Auf Wertstoff- und Recyclinghöfen existieren verschiedene
Arbeitsbereiche, bei denen ein größeres Aufkommen an Energiesparlampen
zu verzeichnen ist. Die Sammlung der quecksilberhaltigen Leuchtmittel
bringt mögliche gesundheitliche Gefährdungen mit sich, die durch
Freisetzung des enthaltenen, giftigen Quecksilbers verursacht werden
können.
Im Rahmen eines gemeinsamen Messprogramms der Unfallversicherungsträger
zusammen mit dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) in Kooperation mit der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(LUBW) wurde nun unter anderem die inhalative Exposition gegenüber
Quecksilber bei der Sammlung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln
systematisch ermittelt. Hierfür wurden Messungen an mehreren kommunalen
Sammelstellen durchgeführt, welche insbesondere auch Freisetzungen von
Quecksilberverbindungen bei der Zerstörung der Lampen durch Bruch
betrachteten.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei allen Tätigkeiten auf den
Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen der abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für
Quecksilber eingehalten wurde. Die Messergebnisse lagen sowohl in
offenen und geschlossenen Räumen sowie im Freien (mit Überdachung)
deutlich unter dem Arbeitsplatzgrenzwert für Quecksilber.
Alle Messergebnisse werden nun abschließend in die Datenbank des
Instituts für Arbeitsschutz eingespeist, um auf der Grundlage der
gesammelten Ermittlungsergebnisse in einer branchenspezifischen
Hilfestellung, Schutzmaßnahmen zu beschreiben.
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