BDE-Leitfaden zur Gewerbeabfallverordnung erneut ĂŒberarbeitet

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-und Rohstoffwirtschaft e. V. hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erneut ĂŒberarbeitet. Damit liegt nun schon die dritte Auflage des BDE-Leitfadens vor.

Anlass der jĂŒngsten Überarbeitung ist die Mitteilung der Bund/LĂ€nder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ (LAGA-Mitteilung M34) aus dem Jahr 2019. Darin prĂ€zisiert die LAGA die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen SiedlungsabfĂ€llen und bestimmten Bau- und AbbruchabfĂ€llen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

BDE-PrĂ€sident Peter Kurth dankte dem „bewĂ€hrten Redaktionsteam“ des Leitfadens, bestehend aus Praktikern und Juristen aus Mitgliedsunternehmen des BDE. Das Redaktionsteam hatte zum einen die LAGA-Mitteilung M34 und den bisherigen BDE-Leitfaden â€žĂŒbereinandergelegt“ und miteinander abgeglichen und zum anderen auch neue Fragen aus der Praxis aufgegriffen. Kurth: „Dass Mitarbeiter aus der BDE-Mitgliedschaft fĂŒr die Überarbeitung des Leitfadens wieder viele Stunden zusĂ€tzlich zu ihrer Tagesarbeit in den Unternehmen geopfert haben, verstehe ich auch als Anerkennung der Bedeutung der Verbandsarbeit und bin dafĂŒr außerordentlich dankbar.“

Kurth nutzte die Gelegenheit, um auf die große Bedeutung eines konsequenten wie auch deutschlandweiten Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung hinzuweisen: „Gewerbetreibende von Hamburg bis MĂŒnchen mĂŒssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange ĂŒblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewĂ€hrt hat, auch fĂŒr kleine und mittelstĂ€ndische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist. Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen. Der Umweltgesetzgeber – und das waren bei der Gewerbeabfallverordnung der Bund und die LĂ€nder gemeinsam – ist nur dann stark, wenn die Vorgaben vor Ort auch durchgesetzt werden.“

Im Hinblick auf die laufende Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung forderte Kurth auch einen realistischen Umgang mit erzielbaren Recyclingquoten. „Je stĂ€rker die Getrennthaltung der Abfallströme optimiert wird, wie vom Verordnungsgeber gefordert, desto weniger Wertstoffe werden zwangslĂ€ufig in den Gemischen zu finden sein. Die Recyclingquote ist schon jetzt mit 30 Masseprozent unrealistisch hoch und taugt nicht zur Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung. Bestenfalls ist eine niedrige Recyclingquote ein Indiz fĂŒr eine gute Getrenntsammlung“, so Kurth.

Die aktuelle Corona-Krise dĂŒrfe jedenfalls nicht als Vorwand missbraucht werden, um die bewĂ€hrte Regulatorik der Gewerbeabfallverordnung auszusetzen und beispielsweise GewerbeabfĂ€lle pauschal der Verbrennung zuzuweisen, mahnte der BDE-PrĂ€sident: „Die getrennte Erfassung der AbfĂ€lle fĂŒr alle Haushalte ohne infizierte Personen darf in der aktuellen Corona-Krise keinesfalls aufgehoben werden, da die Getrennterfassung zum Erhalt der WertstoffkreislĂ€ufe weiterhin besonders wichtig ist. Dies gilt gleichermaßen auch fĂŒr GewerbeabfĂ€lle.“

Kurth begrĂŒĂŸte in diesem Zusammenhang, dass auch das Bundesumweltministerium ganz aktuell deutlich gemacht hat, dass Abfalltrennung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie wichtiger denn je sei. Kurth: „Die Getrennterfassung der Wertstoffe ist in Haushalten und Gewerbebetrieben gleichermaßen bedeutsam. Sollte nun nach und nach die europĂ€ische Wirtschaft wieder hochgefahren werden, bleiben umweltrechtliche Leitplanken in der Abfallbewirtschaftung erhalten, um Errungenschaften der Kreislaufwirtschaft zu bewahren.“

Der aktuelle Leitfaden ist auf der Website des BDE abrufbar.


© 2020 BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

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