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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-und Rohstoffwirtschaft e. V. hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erneut ĂŒberarbeitet. Damit liegt nun schon die dritte Auflage des BDE-Leitfadens vor.
Anlass der jĂŒngsten Ăberarbeitung ist die Mitteilung der
Bund/LĂ€nder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 âVollzugshinweise zur
Gewerbeabfallverordnungâ (LAGA-Mitteilung M34) aus dem Jahr 2019. Darin
prÀzisiert die LAGA die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von
gewerblichen SiedlungsabfÀllen und bestimmten Bau- und AbbruchabfÀllen
sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
BDE-PrÀsident
Peter Kurth dankte dem âbewĂ€hrten Redaktionsteamâ des Leitfadens,
bestehend aus Praktikern und Juristen aus Mitgliedsunternehmen des BDE.
Das Redaktionsteam hatte zum einen die LAGA-Mitteilung M34 und den
bisherigen BDE-Leitfaden âĂŒbereinandergelegtâ und miteinander
abgeglichen und zum anderen auch neue Fragen aus der Praxis
aufgegriffen. Kurth: âDass Mitarbeiter aus der BDE-Mitgliedschaft fĂŒr
die Ăberarbeitung des Leitfadens wieder viele Stunden zusĂ€tzlich zu
ihrer Tagesarbeit in den Unternehmen geopfert haben, verstehe ich auch
als Anerkennung der Bedeutung der Verbandsarbeit und bin dafĂŒr
auĂerordentlich dankbar.â
Kurth nutzte die Gelegenheit, um auf
die groĂe Bedeutung eines konsequenten wie auch deutschlandweiten
Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung hinzuweisen: âGewerbetreibende von
Hamburg bis MĂŒnchen mĂŒssen die Gewissheit haben, dass die
Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange ĂŒblich
ist und sich im Ăbrigen auch in der GroĂindustrie bewĂ€hrt hat, auch fĂŒr
kleine und mittelstÀndische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist.
Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung
beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden
bei âschwarzen Schafenâ wegsehen. Der Umweltgesetzgeber â und das waren
bei der Gewerbeabfallverordnung der Bund und die LĂ€nder gemeinsam â ist
nur dann stark, wenn die Vorgaben vor Ort auch durchgesetzt werden.â
Im
Hinblick auf die laufende Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung
forderte Kurth auch einen realistischen Umgang mit erzielbaren
Recyclingquoten. âJe stĂ€rker die Getrennthaltung der Abfallströme
optimiert wird, wie vom Verordnungsgeber gefordert, desto weniger
Wertstoffe werden zwangslÀufig in den Gemischen zu finden sein. Die
Recyclingquote ist schon jetzt mit 30 Masseprozent unrealistisch hoch
und taugt nicht zur Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung. Bestenfalls
ist eine niedrige Recyclingquote ein Indiz fĂŒr eine gute
Getrenntsammlungâ, so Kurth.
Die aktuelle Corona-Krise dĂŒrfe
jedenfalls nicht als Vorwand missbraucht werden, um die bewÀhrte
Regulatorik der Gewerbeabfallverordnung auszusetzen und beispielsweise
GewerbeabfÀlle pauschal der Verbrennung zuzuweisen, mahnte der
BDE-PrĂ€sident: âDie getrennte Erfassung der AbfĂ€lle fĂŒr alle Haushalte
ohne infizierte Personen darf in der aktuellen Corona-Krise keinesfalls
aufgehoben werden, da die Getrennterfassung zum Erhalt der
WertstoffkreislÀufe weiterhin besonders wichtig ist. Dies gilt
gleichermaĂen auch fĂŒr GewerbeabfĂ€lle.â
Kurth begrĂŒĂte in diesem
Zusammenhang, dass auch das Bundesumweltministerium ganz aktuell
deutlich gemacht hat, dass Abfalltrennung in Zeiten der
Coronavirus-Pandemie wichtiger denn je sei. Kurth: âDie
Getrennterfassung der Wertstoffe ist in Haushalten und Gewerbebetrieben
gleichermaĂen bedeutsam. Sollte nun nach und nach die europĂ€ische
Wirtschaft wieder hochgefahren werden, bleiben umweltrechtliche
Leitplanken in der Abfallbewirtschaftung erhalten, um Errungenschaften
der Kreislaufwirtschaft zu bewahren.â
Der aktuelle Leitfaden ist auf der Website des BDE abrufbar.
© 2020 BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
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