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Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung
(30.3.2017) den Weg für die neue Gewerbeabfallverordnung freigemacht.
Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie
anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von
Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück
der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen
Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.
Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks: "Die Novelle der
Gewerbeabfallverordnung dient der Weiterentwicklung der
Kreislaufwirtschaft, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Sie bringt die Ziele des Umwelt- und Ressourcenschutzes und die
berechtigten Belange der betroffenen Gewerbe- und Industrieunternehmen
zu einem sachgerechten Ausgleich. Die neugefasste
Gewerbeabfallverordnung ist ein Meilenstein auf unserem Weg zur
Schließung von Stoffkreisläufen"
Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet
zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten
Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen
vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in
Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu
erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können.
Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden
dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur
Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der
Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von
mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
Die Verordnung wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und in ihren
wesentlichen Teilen voraussichtlich am 1. August 2017 in Kraft treten.
| Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (31.03.2017) | |