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Neue Regeln seit 1. Januar 2025 gültig
Zum
1. Januar 2025 sind zwei delegierte Rechtsakte in Kraft getreten, die
eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die Änderungen des Basler
Übereinkommens darstellen. Das „Basler Übereinkommen über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer
Entsorgung“ regelt unter anderem den Handel mit Elektroschrott und wurde
von 192 Vertragsparteien unterzeichnet, darunter auch die EU als
eigenständiger Vertragspartner. Nach der Revision des Übereinkommens im
Jahr 2022 sind die Vertragsparteien verpflichtet, ihre gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Verbringung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten anzupassen.
Ab sofort gelten strengere
Vorschriften für die Verbringung sowohl gefährlicher als auch
nicht-gefährlicher elektronischer Abfälle in Staaten außerhalb der EU
(Drittstaaten). Die Verbringung von Elektroschrott in OECD-Drittstaaten
erfordert eine vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung. Für
Nicht-OECD-Drittstaaten ist die Verbringung aus der EU vollständig
untersagt.
Innerhalb der EU gelten für die Verbringung
nicht-gefährlicher elektronischer Abfälle zunächst Übergangsregelungen
bis zum 31. Dezember 2026 – sie dürfen bis dahin weiterhin ohne
Notifizierung verbracht werden. Diese Übergangsregelung ist an die
Einführung eines neuen zentralen Informationssystems gekoppelt, das
gemäß Artikel 27 der überarbeiteten Abfallverbringungsverordnung ab dem
1. Januar 2027 einsatzbereit sein soll. Ziel dieses digitalen
Meldesystems ist es, den bürokratischen Aufwand für grenzüberschreitende
Abfallverbringungen zu reduzieren. Die strengeren Regeln innerhalb der
EU treten erst in Kraft, wenn das System flächendeckend verfügbar ist.
Für
gefährliche Elektro- und Elektronikabfälle indes gelten auch für die
Verbringung innerhalb der EU verschärfte Vorschriften. So unterliegt die
Verbringung gefährlicher Elektro- und Elektronikaltgeräte nun einer
vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung der Behörden.
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft betrachtet die Neuregelungen kritisch, da sie den
EU-Binnenmarkt beeinträchtigen könnten. BDE-Präsidentin Anja Siegesmund
erklärt:
„Die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs elektronischer
Abfälle ist notwendig, um wertvolle Rohstoffe zu sichern und
Umweltdumping zu verhindern. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft
erfordert jedoch globale Lösungen. Ein vollständiges Verbot der
Verbringung nicht-gefährlicher Elektro- und Elektronikaltgeräte aus der
EU in Nicht-OECD-Drittstaaten geht zu weit. Der Export und die
Weiterbehandlung in Anlagen mit EU-vergleichbaren Umweltstandards
sollten durch transparente Verfahren ermöglicht werden. Zu begrüßen ist,
dass bis zum 1. Januar 2027 weniger strenge Regeln innerhalb der EU
gelten. Langfristig müssen jedoch Abfallverbringungen vereinfacht und
entbürokratisiert werden, um den EU-Binnenmarkt für Abfälle zu stärken.
Dieser ist essenziell für die Rohstoffsicherheit – ein zentrales Ziel
der EU.“
| Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (23.01.2025) | |