VKU zur Bundesratsabstimmung zum Verbot von E-Zigaretten

Der Bundesrat hat sich heute fĂŒr ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene ausgesprochen. Hintergrund der Initiative ist das BemĂŒhen, den wachsenden Markt an umweltschĂ€dlichen Einwegprodukten einzudĂ€mmen. Insbesondere der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Einweg-E-Zigaretten bestehen aus Plastik, Aluminium und einem Lithium-Ionen-Akku. Die darin enthaltenen Batterien sind jedoch nicht wieder aufladbar, die FlĂŒssigkeiten nicht wieder auffĂŒllbar. Nach dem Gebrauch sind Einweg-E-Zigaretten somit Elektroschrott und mĂŒssten eigentlich an den kommunalen Sammelstellen oder beim HĂ€ndler entsorgt werden. Meistens landen Einweg-E-Zigaretten aber im RestmĂŒll oder im schlechtesten Fall in der Umwelt.
Patrick Hasenkamp, VKU-VizeprĂ€sident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster, sagt dazu:
„Wir begrĂŒĂŸen die Initiative des Bundesrats ausdrĂŒcklich. Die Verschmutzung der Umwelt mit herkömmlichen Zigarettenkippen ist bereits enorm. So zahlen die StĂ€dte und Gemeinden in Deutschland jĂ€hrlich allein fĂŒr die Entsorgung von Zigarettenkippen einen dreistelligen Millionenbetrag. Mit dem gestern beschlossenen Einwegkunststofffondsgesetz liegt die Kostentragungspflicht hierfĂŒr ab 2025 bei den Herstellern.
Wegwerf-E-Zigaretten als Alternative zu Filterzigaretten sind aber fĂŒr die Umwelt mindestens genauso schĂ€dlich:  Wenn sie im RestmĂŒll oder gar in der Natur landen, schaden sie als Elektroschrott massiv der Umwelt und entziehen dem Wertstoffkreislauf wertvolle Ressourcen, die eigentlich wieder recycelt werden könnten. Auf der anderen Seite fĂŒhren die Batterien auch immer hĂ€ufiger zu BrĂ€nden in MĂŒllentsorgungs- und Sortieranlagen.“
Hasenkamp weiter: „Es wĂ€re deshalb sehr wichtig, dass E-Zigaretten von den Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig entsorgt werden, nĂ€mlich beim HĂ€ndler oder bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Da dies aber aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Produkte kaum geschieht, ist die politische Forderung nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten nur konsequent.
Unser Appell an die Politik ist deshalb, bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie grundsÀtzlich darauf zu achten, welche Alternativprodukte auf den Markt kommen, damit keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschÀdlichen Einwegprodukten stattfinden.
Sonst machen wir in Sachen Umweltschutz hier eine Rolle rĂŒckwĂ€rts.“
Hintergrund
Von der EU- Einwegkunststoff-Richtlinie und der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes sind E-Zigaretten nicht erfasst, sondern nur Einwegprodukte aus Kunststoff, wie Trinkhalme, Besteck, WattestÀbchen oder Teller.
Den EU-Mitgliedstaaten fehlt eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschrĂ€nken. Mit der vorliegenden Initiative möchte der Bundesrat die Bundesregierung daher auffordern, sich auf EU-Ebene fĂŒr eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie einzusetzen. DarĂŒber hinaus stellen Einweg-E-Zigaretten ElektrogerĂ€te dar und unterfallen daher dem Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie und dem deutschen Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetz.


Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © VKU (03.03.2023)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?