Nachrichten:
Der Bundesrat hat sich heute fĂŒr ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene ausgesprochen. Hintergrund der Initiative ist das BemĂŒhen, den wachsenden Markt an umweltschĂ€dlichen Einwegprodukten einzudĂ€mmen. Insbesondere der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Einweg-E-Zigaretten bestehen aus Plastik, Aluminium und einem
Lithium-Ionen-Akku. Die darin enthaltenen Batterien sind jedoch nicht
wieder aufladbar, die FlĂŒssigkeiten nicht wieder auffĂŒllbar. Nach dem
Gebrauch sind Einweg-E-Zigaretten somit Elektroschrott und mĂŒssten
eigentlich an den kommunalen Sammelstellen oder beim HĂ€ndler entsorgt
werden. Meistens landen Einweg-E-Zigaretten aber im RestmĂŒll oder im
schlechtesten Fall in der Umwelt.
Patrick Hasenkamp, VKU-VizeprĂ€sident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster, sagt dazu:
âWir
begrĂŒĂen die Initiative des Bundesrats ausdrĂŒcklich. Die Verschmutzung
der Umwelt mit herkömmlichen Zigarettenkippen ist bereits enorm. So
zahlen die StĂ€dte und Gemeinden in Deutschland jĂ€hrlich allein fĂŒr die Entsorgung von Zigarettenkippen einen dreistelligen Millionenbetrag. Mit dem gestern beschlossenen Einwegkunststofffondsgesetz liegt die Kostentragungspflicht hierfĂŒr ab 2025 bei den Herstellern.
Wegwerf-E-Zigaretten
als Alternative zu Filterzigaretten sind aber fĂŒr die Umwelt mindestens
genauso schĂ€dlich: Wenn sie im RestmĂŒll oder gar in der Natur landen,
schaden sie als Elektroschrott massiv der Umwelt und entziehen dem
Wertstoffkreislauf wertvolle Ressourcen, die eigentlich wieder recycelt
werden könnten. Auf der anderen Seite fĂŒhren die Batterien auch immer
hĂ€ufiger zu BrĂ€nden in MĂŒllentsorgungs- und Sortieranlagen.â
Hasenkamp
weiter: âEs wĂ€re deshalb sehr wichtig, dass E-Zigaretten von den
Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig entsorgt werden, nÀmlich beim
HĂ€ndler oder bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Da dies
aber aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Produkte kaum geschieht, ist
die politische Forderung nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten nur
konsequent.
Unser Appell an die Politik ist deshalb, bei der
Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie grundsÀtzlich darauf zu achten,
welche Alternativprodukte auf den Markt kommen, damit keine
Ausweichbewegungen zu anderen umweltschÀdlichen Einwegprodukten
stattfinden.
Sonst machen wir in Sachen Umweltschutz hier eine Rolle rĂŒckwĂ€rts.â
Hintergrund
Von
der EU- Einwegkunststoff-Richtlinie und der
Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes sind E-Zigaretten nicht
erfasst, sondern nur Einwegprodukte aus Kunststoff, wie Trinkhalme,
Besteck, WattestÀbchen oder Teller.
Den EU-Mitgliedstaaten fehlt
eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu
beschrÀnken. Mit der vorliegenden Initiative möchte der Bundesrat die
Bundesregierung daher auffordern, sich auf EU-Ebene fĂŒr eine Ănderung
der EU-Einwegkunststoffrichtlinie einzusetzen. DarĂŒber hinaus stellen
Einweg-E-Zigaretten ElektrogerÀte dar und unterfallen daher dem
Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie und dem deutschen Elektro- und
ElektronikgerÀtegesetz.
Copyright: | © VKU (03.03.2023) | |