Nachrichten:
Verband: Einigung unterstreicht die Notwendigkeit der Stärkung der EU-Recyclingindustrie
Am
vergangenen Freitag (09. Dezember) haben sich das Europäische
Parlament, der Rat und die Europäische Kommission nach langwierigen
Trilogverhandlungen vorläufig über eine Batterieverordnung geeinigt.
Diese Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung anstelle der momentan
noch geltenden Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) treten und
ohne vorherige Umsetzung unmittelbar in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten
gelten. Von herausragender Bedeutung ist hierbei, dass mit der neuen
Batterieverordnung zum ersten Mal auf dem Gebiet der europäischen
Kreislaufwirtschaft der gesamte Lebenszyklus eines Produkts, von seiner
Entwicklung bis zu seinem Rückgang, erfasst wird. Der Rat und das
Europäischen Parlament werden der erzielten politischen Einigung nunmehr
auch förmlich zustimmen müssen.
Besonders erfreulich ist, dass
sich die Beiteiligten auf höhere Sammelquoten einigen konnte.
Ambitionierte Sammelquoten sind dringend erforderlich, um möglichst
viele Rohstoffe dem Recycling zuführen zu können. Für Gerätebatterien
sollen Sammelquoten von 45 % bis Ende 2023, von 63 % bis Ende 2027 und
von 73 % bis Ende 2030 eingeführt werden. Für Batterien leichter
Verkehrsmittel hat man sich auf eine Sammelquote von 51 % bis Ende 2028
und von 61 % bis Ende 2031 geeinigt. Dieses Ergebnis ist auch vor dem
Hintergrund begrüßenswert, dass sich Rat und Parlament letztlich gegen
den Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzen konnten, der
lediglich für Gerätebatterien Sammelquoten vorsah.
Hinsichtlich
des Mindestrezyklatgehalts ist zwar positiv anzumerken, dass die
verpflichtenden Einsatzquoten insgesamt etwas angehoben wurden. So
wurden „zunächst“ 16 % für Kobalt, 85 % für Blei und jeweils 6 % für
Lithium und Nickel festgelegt. Die Kommission hatte ursprünglich ab dem
Jahr 2030 für Kobalt lediglich 12 % und für Lithium und Nickel jeweils
lediglich 4 % vorgeschlagen. Ab welchem Jahr die angehobenen Quoten
gelten sollen, ist noch unklar. Bedauernswert ist jedoch, dass diese
Einsatzquoten nur für Industrie-, Starter-, Traktionsbatterien, und für
Batterien leichter Verkehrsmittel gelten werden, nicht jedoch auch für
Gerätebatterien. Um den notwendigen Markt für Sekundärrohstoffe zu
stärken, wäre es wünschenswert gewesen, verpflichtende
Mindestrezyklatgehalte für alle Batterietypen festzulegen.
Darüber
hinaus einigten sich die Verhandlungsführer auch auf Quoten für die
Verwertung von Lithium, die in allen Recyclingverfahren erreicht werden
müssen. Ab 2027 soll diese Quote für Lithium mindestens 50 % betragen
und ab 2031 mindestens 80 %. Entscheidend wird hierbei die weiterhin mit
Spannung erwartete Berechnungsmethode sein. Der BDE unterstützt
ambitionierte Verwertungsquoten ausdrücklich, nur müssen diese auch
realistisch sein. Ob dies der Fall ist, hängt von der Berechnungsmethode
ab. Davon abgesehen sieht es der Verband kritisch, dass die Kommission
diese Quoten abhängig von der Markt- und Technologieentwicklung sowie
der künftigen Verfügbarkeit von Lithium nachträglich durch delegierte
Rechtsakte wird ändern können. Im Hinblick auf Rechts-und
Planungssicherheit ist es für die Branche entscheidend, sich auf einmal
bestimmte Quoten auch verlassen zu dürfen.
Peter Kurth, Präsident
des BDE: „Es ist sehr zu begrüßen, dass man nach diesen so langen
Verhandlungen endlich zu einer zufriedenstellen Einigung gelangt ist,
was eine neue Batterieverordnung betrifft. Trotz der weiterhin
bestehenden Enttäuschung ob der nicht erfolgten Einführung eines
Batteriepfandes auf europäischer Ebene ist es wichtig, dass zumindest
ambitionierte Sammelquoten eingeführt und auch die
Mindestrecyclinganteile erhöht wurden. Erfreulicherweise ist sich
insbesondere das Europäische Parlament der Bedeutung des Recyclings für
eine zwingend notwendige Stärkung des europäischen Marktes für
Sekundärrohstoffe bewusst.“
Link zur Originalnachricht >>>
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (15.12.2022) | |