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Pressemitteilung des BDSV Partnerverbandes EuRIC
Brüssel, 21.11.2022: In ihrem jüngsten Positionspapier haben
sich die europäischen Recyclingunternehmen geschlossen hinter einen
Einwand Japans gegen neue internationale Vorschriften gestellt, die das
Risiko bergen, dass die Verbringung von nicht gefährlichem
Elektroschrott mit aufwändigen Verwaltungsanforderungen verbunden ist.
Derzeit fallen weltweit jährlich etwa 53,6 Millionen Tonnen
Elektroschrott an. Es wird erwartet, dass diese Menge bis 2050 auf 110
Millionen Tonnen ansteigt. Elektroschrott ist ein inhärent komplexer
Abfallstrom. Die ordnungsgemäße Sammlung und das Recycling spielen eine
entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Verschmutzung durch
unsachgemäße Behandlung. Dadurch werden die Umweltvorteile in Form von
Ressourcen-, CO2- und Energieeinsparungen maximiert. Eine effiziente
Verbringung von Elektroschrott ist auch von entscheidender Bedeutung, um
das Tempo aufrechtzuerhalten, mit dem die kreisförmigen
Wertschöpfungsketten Elektroschrott verwerten.
Die Recycler von Elektroschrott in Europa sind mit ihren hochmodernen
Anlagen, die den strengsten Umweltnormen entsprechen, bereits gut
gerüstet, um diese gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen. Es
gibt also bereits eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für
Elektroschrott, die den Belangen der Umwelt und der menschlichen
Gesundheit Rechnung trägt. Die neuen Regeln des Basler Übereinkommens,
die in den OECD-Rahmen aufgenommen werden könnten, würden jedoch
zusätzliche belastende Anforderungen stellen, die das Recycling von
Elektroschrott zum Scheitern bringen könnten.
"Es besteht keine Notwendigkeit, das Rad neu zu erfinden", sagt
Olivier François, Präsident von EuRIC, dem europäischen Verband der
Recyclingindustrie. "Die Recycler in Europa setzen bereits den
internationalen Maßstab für ihr Engagement für höchste Umwelt- und
Gesundheitsstandards in einem Markt, der bereits gut funktioniert. Die
Umsetzung der neuen Basler Regeln würde das Recycling von Elektroschrott
eher behindern als erleichtern. Stattdessen sollte sich die Regulierung
auf die Eindämmung illegaler Verbringungen konzentrieren", fügte er
hinzu.
Die europäischen Recyclingunternehmen unterstützen daher den
Vorschlag Japans, GC010 und GC020 in Anhang 3 Teil II des
OECD-Beschlusses beizubehalten und die Verbringung von ungefährlichem
Elektroschrott innerhalb der OECD nicht den aufwändigen
Verwaltungsverfahren zu unterwerfen, die für eine vorherige Zustimmung
nach Inkenntnissetzung vorgeschrieben sind.
Quelle: EuRIC (aus dem Englischen übersetzt)
© BDSV Partnerverbandes EuRIC
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