Mineralische Ersatzbaustoffe im Straßen und Erdbau: Bekanntmachung neuer Vertragsunterlagen zum 16.08. erwartet
Diese positive Sichtweise teilte auch Dr.-Ing. Johann Eicher vom
Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, der in seinem
Vortrag auf die EBV in der Praxis des öffentlichen Straßen- und Erdbaus
einging.
Trotz des langen und komplexen Gesetzgebungsverfahrens mit nach wie
vor vielen Unklarheiten und weiter ausstehenden notwendigen Anpassungen
zur EBV, werden am Ende der Erfolg der Sekundärbaustoffe und ein enormer
Gewinn für die gesamte Baubranche stehen, zeigte sich der Vertreter des
Bayerischen Staatsministeriums überzeugt.
Natürlich gebe es nach wie vor einige Schwachstellen, insbesondere im
Bereich der Ausschreibungen, räumte Eicher ein. Künftige
Bauvertragsregelungen müssten noch geklärt werden und es sei noch etwas
Geduld nötig, bis zur Bekanntmachung der neuen Vertragsunterlagen, die
voraussichtlich am 16.08.2023 im Amtsblatt der Bayerischen
Staatsregierung, dem Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.)
veröffentlicht werden sollen.
Für alle laufenden (vor dem 01.08.2023 geschlossenen) Bauverträge sei
jedoch weiter ein Fortbestand aller bisherigen Regelungen angestrebt,
erklärte Eicher.
Verfüllung weiter unverzichtbar – praktikable, unbürokratische Vorgehensweisen gefragt!
Es ist mehr als sinnvoll ist, mehr Bodenaushub, ob unaufbereitet oder
aufbereitet, in technische Bauwerke zu bringen und das Potenzial
dieser Böden als Baustoffe und/oder Rohstoffe zu nutzen, betonte Dr.
Christoph Heim (Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG). Jedoch wird die
Verfüllung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil bei der
Entsorgung von Bodenaushub bleiben, erklärte der Mineralikexperte und
verwies auf die Vorteile: dezentral möglich, kurze Transportdistanzen
und kostengünstig. Allerdings fehle es im Bereich >BM-0*, d. h. Z
1.1, Z1.2 und Z2 an entsprechenden Kapazitäten.
Bedenken äußerte Heim zudem hinsichtlich weiterer Belastungen für
Unternehmen die die Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens zur Nutzung
der Länderöffnungsklausel in der neuen Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) mit sich bringen wird. Diese sieht
beispielsweise grundsätzlich einen Nachweis der Unmöglichkeit der
hochrangigeren Verwertung (Recycling) vor der Verfüllung von Bauschutt
und einer zusätzlichen Zustimmung der Behörde bei Bauschuttmengen, die
500 m³ übersteigen, vor. Die Folge davon sei noch mehr Bürokratie und
eine Verlagerung des Kontroll- und Vollzugsdrucks von den Behörden auf
die Unternehmen, so Heim. Diese Vorgehensweisen müssen in jedem Fall
noch verbessert und der Bürokratieaufwand weiter abgebaut werden,
lautete sein Fazit.
Bei Deponiekapazitäten in Bayern tut sich was!
…berichtete Dirk Hensel-Schikora vom Bayerischen Staatsministerium
für Umwelt- und Verbraucherschutz. Ab 01.08.2023 wird die Verbringung
von nach EBV-klassifizierten Materialien in die Deponie in der Regel
ohne Doppeluntersuchung und Anpassung der bestehenden Deponiegenehmigung
möglich sein. Das ab dem 01.01.2024 geltende Deponieverbot für
grundsätzlich verwertbare Abfälle, wie bspw. Bauabfälle, ist in Bayern
bereits umgesetzt und im Vollzug etabliert.
Für die Umsetzung des Deponieverbots wird es jedoch noch rechtzeitig
entsprechende Einführungsschreiben mit Vollzugshinweisen geben. Ob es
aufgrund der Neuregelungen von EBV und neuer BBodSchv zu
Massenverschiebungen kommen wird sei nicht voraussehbar und werde über
ein Monitoring genau beobachtet, erklärte Hensel-Schikora.
LAGA M23: Ablagerung gering asbesthaltiger Abfälle auf Deponien – Einführung in Bayern erst nach Klärung aller Detailfragen
Die LAGA M 23 - Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
aus den Bau- und Abbruchbereich wird in Bayern erst eingeführt, wenn mit
den Abfallwirtschaftsbeteiligten alle Detailfragen besprochen und
hoffentlich geklärt wurde, stellte MR Dirk Hensel-Schikora vom
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz klar.
Auch auf Bundesebene gäbe es hierzu einen zeitnahen Klarstellungsbedarf
im Hinblick auf die Deponieverordnung (DepV), so der Vertreter des
Bayerischen Umweltministeriums.
Qualitätssicherung für mineralische Ersatzbaustoffe
Ergänzend zu den Ausführungen zum QUBA-Qualitätssiegel,
Qualitätssicherung und Zertifizierung von Ersatzbaustoffen von
Geschäftsführer Thomas Fischer und Daniel Rutte, beide QUBA-GmbH, (siehe
auch Zum EBV-Stichtag: Minister-Zusage stimmt Branche zuversichtlich)
ging der Diplom Geologe Dr. Erhard Westiner (TU München MPA Bau) beim
Thema Qualitätssicherung schwerpunktmäßig auf die Fremdüberwachung und
werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis ein.
Dabei gab er einen umfassenden Überblick über die Qualitätssicherung
bezüglich der Bautechnik des Technischen Regelwerkes und den
EBV-Vorgaben zur Umweltverträglichkeit. Dabei wies er insbesondere
darauf hin, dass zur Festlegung eines Baustoffes gleichermaßen
wasserwirtschaftliche Merkmale aus der EBV (es darf keine Gefahr für
Mensch und Umwelt ausgehen), stoffliche Zusammensetzung und
bautechnische Merkmale wie Festigkeit oder Frostwiderstand,
berücksichtigt werden müssen.
Die Einhaltung dieser Merkmale und Eigenschaften sind von jedem
Aufbereiter bzw. Hersteller über die Qualitätssicherung nachzuweisen.
Prüfhäufigkeiten werden dabei immer in Abhängigkeit von der Homogenität
der zu prüfenden Materialien festgelegt, erläuterte Westiner.
Nassmechanische Bodenaufbereitung – Technik mit Mehrwert für die Kreislaufwirtschaft
Die umfassende Nutzung von Aushubmassen ist bereits auf dem Weg
erklärte der Geschäftsfeldleiter Umwelt der Max Wild GmbH, Dr. Gregor
Silvers. Er berichtete über Erfahrungen aus der Aufbereitung von
Bodenaushub mit modernster Technik einer Nassklassierungsanlage:
Im Entsorgungszentrum Eichenberg beschäftigt sich die Max Wild GmbH
mit der Reinigung von belasteten Böden und Aushub und der Aufbereitung
von Bodenaushub zu Straßen– und Erdbaustoffen sowie zu
Gesteinskörnungen, beispielsweise für die Betonherstellung. Die im
Boden enthaltenen Schadstoffe werden hierbei mittels eines mehrstufigen
Verfahrens abgetrennt und die gereinigten Gesteinskörnungen ausgetragen.
Der „gewaschene“ Boden und die so aufbereiteten Splitte und Kiese
sind anschließend als hochwertige Recycling-Produkte einsetzbar und
leisten so einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu
nachhaltigem Ressourcen- und Klimaschutz. Insgesamt können bis zu 90 %
des zuvor belasteten Inputmaterials wiederverwendet werden und das
Output-Material ist Primärbaustoffen gegenüber absolut gleichwertig,
berichtet Silvers von der hohen Effizienz und den ökologisch und
ökonomischen Vorteilen der Anlage. Diese effizienten
Nassklassierungsanlagen sollen in Zukunft in viel größerer Zahl
verwirklicht und auch genehmigt werden, lautete sein Appell.
Sulfat oder PAK für die Zementindustrie kein Problem!
Die Zementindustrie bietet die technischen Voraussetzungen dafür,
Restmengen wie feine rezyklierte Gesteinskörnungen aus der Aufbereitung
mineralischer Bauabfälle, sog. Recyclingbrechsande , die nicht mehr in
technischen Bauwerken oder bei der Betonherstellung eingesetzt werden
dürfen, alternativ zu verwenden hob der Geschäftsführer der RSK
Umwelttechnik GmbH, Michael Weiß hervor.
Für die Restmengenaufbereitung werde bereits intensiv geforscht und
an weiteren Entwicklungsmöglichkeiten gearbeitet. Ziel sei, das Material
wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen und so natürliche
Ressourcen zu schonen.
In Zukunft beabsichtigt Rohrdorfer Zement, die Inputmenge sukzessive
weiter zu erhöhen und erwägt den Input auf weitere Kornklassen
auszuweiten. Testläufe für weitere mineralische Ersatzmaterialien sind
angedacht. Die für den Straßen- und Erdbau problematischen
Schadstoffparameter wie Sulfat oder PAK stellten für Zementindustrie
kein Problem dar, versicherte Michael Weiß.