Recycelte Baustoffe werden für Bauherren attraktiver
Neue Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung treten in Kraft
Ab 1. August 2023 gelten erstmals
deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die
Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder
Schlacken. Die Regelungen gewährleisten einen einheitlich hohen
Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern
Rechtssicherheit und machen so Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben künftig
noch attraktiver. So werden der Verbrauch an Primärbaustoffen reduziert
und natürliche Ressourcen und das Klima geschont.
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn: "Mit der neuen
Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung
Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der
Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche
Regeln. Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die
qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen
künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für
Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen
Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen,
von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken
ausgehen. Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere
Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall
gelten."
Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in
Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen
mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle
(Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken
aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind
etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. In
mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil
diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden
können. Diese Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen
zum Einsatz; vor allem bei sogenannten technischen Bauwerken, also beim
Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben,
Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Die
stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und
macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu
fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto
mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert und die Wirtschaft in
Deutschland unabhängiger von Importen gemacht. Zugleich ist dies ein
wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche
Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde
im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Unmittelbar mit
dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung tritt auch eine erste
Änderung in Kraft. Mit der ersten Änderung werden für den Vollzug
wichtige Details angepasst, wie die Aufnahme von Kriterien zur
Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch diese
Kriterien wird die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe
gestärkt.
Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die
Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer
Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland
einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit
den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen
und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten,
können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne
wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in
Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Das Bundesumweltministerium bereitet nun auf dieser Basis den
nächsten Schritt vor: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe
sollen nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern
Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist
eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der
Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV beabsichtigt, in diesem Jahr hierzu einen Entwurf vorzulegen.
Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (31.07.2023) |
|
|