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„Die enormen Kostenbelastungen zeigen Wirkung und zwingen die im Bereich Sonderabfallwirtschaft engagierten Unternehmen zum Gegensteuern", erklärt Werner Schmidt, Vorsitzender des Fachverbands Sonderabfallwirtschaft im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Die privatwirtschaftliche Sonderabfallwirtschaft ermöglicht die rasche
und zuverlässige Entsorgung aller anfallenden gefährlichen Abfälle.
„Immerhin sind 407 der gelisteten 839 Abfallarten als gefährlich
eingestuft. Damit umfasst die Sonderabfallentsorgung einen sehr großen
Mengenstrom bei der Abfallentsorgung - auch wenn sich dieser Mengenstrom
in sehr viele unterschiedliche Teilströme aufgliedert. Diese
gefährlichen Abfälle decken eine große Stoffbreite ab und bergen ein
enormes Ressourcenpotenzial für die Wirtschaft. So sorgen wir einerseits
dafür, dass Schadstoffe zuverlässig beseitigt werden und generieren
zusätzlich Wertstoffe für die Kreislaufwirtschaft“, so Werner Schmidt.
Die
schwierige wirtschaftliche Lage macht sich jedoch auch in der
Sonderabfallbranche zunehmend bemerkbar. Die Produktion geht in vielen
Industrie- und Gewerbebereichen zurück und deshalb erwartet der
bvse-Fachverband Sonderabfallwirtschaft in diesem Jahr einen Rückgang
der Sonderabfallmengen. Gleichzeitig sehen sich die Unternehmen der
Branche einem enormen Kostendruck von mehreren Seiten ausgesetzt.
Das
betrifft sowohl den Transportbereich wie auch die aufwändige
Anlagentechnik, weiß bvse-Experte Dr. Thomas Probst. Daher sind die
Sonderabfallunternehmen von den enormen Preissteigerungen im
Energiesektor besonders betroffen. Aber auch die Kosten für den
Austausch von Ersatzteilen, für Strom und Anlagenwartungen haben sich
fast verdoppelt. Darüber hinaus erhöhen sich auch die Preise für die
Beseitigungsanteile der Sonderabfallentsorgung. Das betrifft die
Entsorgungskosten in den Müllverbrennungsanlagen genauso wie die
Deponierung, berichtet er.
"Das ist aber noch nicht alles. Nicht
zu unterschätzen sind auch die finanziellen Folgen der beständig vom
Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfungen der Auflagen für das
Aufbereiten und Verwerten von Sonderabfällen“, ergänzt Werner Schmidt.
Überdies steht eine umfassende Erhöhung der Mautgebühren ab dem
01.12.2023 an. Die Mautgebühren setzen sich bislang aus den Kosten für
die Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung zusammen. Hinzu
kommt nun als weiterer Mautteilsatz ein CO2-Aufschlag. Dieser besteht aus 200,00 Euro pro Tonne CO2. Je nach Art des Fahrzeuges führt dies zu einer Verdopplung der bisherigen Mautgebühren.
Außerdem
müssen die Unternehmen stark gestiegen Personalkosten verkraften. Die
inflationsbedingten Gehälteranpassungen schlagen hier deutlich zu Buche.
Aber auch der Wettbewerb um Fachkräfte hat sich enorm verschärft. Hier
kann nur dasjenige Unternehmen bestehen, das Sondervergütungen vornimmt.
Durch ständige steigende gesetzliche Anforderungen sind überdies hohe
Bürokratiekosten zu bewältigen – auch dies bedeutet, dass zusätzliches
Verwaltungspersonal eingestellt werden muss.
Bei dieser
Ausgangssituation ist es den Branchenunternehmen nach Auffassung des
bvse-Fachverbands Sonderabfallwirtschaft nicht mehr möglich, die Kosten
abzupuffern. Die Unternehmen werden alles daran setzen, eventuell
bestehende Effizienzreserven zu aktivieren, aber vielfach auch nicht
umhinkommen, einen Teil der Kostensteigerungen an die Kunden
weiterzureichen.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (24.07.2023) | |