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Prof. Dr. Sabine Flamme vom Fachbereich Bauingenieurwesen überarbeitet für das Umweltbundesamt die seit 2002 geltende Regelung
Was passiert mit Holz, das nicht mehr benötigt wird? Sogenanntes
Altholz kann zum Beispiel in einer Spanplatte stofflich verwertet werden
– oder es wird verbrannt und die so gewonnene Energie genutzt. Welche
Vorgaben hierbei zu beachten sind, regelt in Deutschland die
Altholzverordnung. Die aktuelle Verordnung ist mittlerweile jedoch 18
Jahre alt und bedarf aufgrund geänderter Rahmenbedingungen einer
Aktualisierung. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die aktuelle Situation auf dem
Altholzmarkt untersucht und Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit
Altholz ausgearbeitet werden sollte. Die Arbeitsgruppe Ressourcen um
Prof. Dr. Sabine Flamme vom Fachbereich Bauingenieurwesen der FH Münster
hat diese durchgeführt.
„Jedes Jahr fallen in Deutschland etwa zehn Millionen Tonnen Altholz
an: Industrierestholz, also Reste zum Beispiel aus der Produktion von
Holzprodukten, und Gebrauchtholz, wie beispielsweise Möbel im
Sperrmüll“, schätzt Flamme. „Das sind statistisch rund 120 Kilogramm pro
Kopf. Altholz ist damit ein mengenrelevanter Abfall.“
Altholz wird in vier Kategorien eingeteilt: In naturbelassenes Holz
(A I), gestrichenes oder lackiertes Holz ohne PVC in der Beschichtung (A
II), mit PVC beschichtetes Holz (A III) und Holz, das mit
Holzschutzmitteln behandelt worden ist (A IV). Damit einher gehen auch
unterschiedliche Schadstoffbelastungen im Altholz, sodass die Entsorgung
darauf angepasst werden muss.
Vorrang hat in Deutschland die stoffliche Verwertung von Altholz, wobei hierfür besondere Anforderungen an die Schadstoffgehalte gelten, damit es nicht zu einer Anreicherung zum Beispiel von Schwermetallen kommt. Aber auch die energetische Verwertung in unterschiedlichen Anlagen ist möglich, wenn die jeweiligen dort festgelegten Kriterien eingehalten werden.
Auf der Basis von umfangreichen Recherchen hat Flamme mit ihren Mitarbeitenden die aktuelle Situation auf dem Altholzmarkt in Deutschland analysiert und hieraus Vorschläge zur Aktualisierung der Verordnung abgeleitet. Im Rahmen von vier Workshops mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der Branche hat die Arbeitsgruppe diese Vorschläge intensiv diskutiert und Empfehlungen für das Bundesumweltministerium erarbeitet.
„Ein wesentlicher Knackpunkt war hierbei das Vorgehen bei der Qualitätskontrolle, die in den Aufbereitungsanlagen durchgeführt werden muss“, so die Expertin für Ressourcen-, Stoffstrom- und Infrastrukturmanagement. „Hier wurden die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Fachkreise deutlich, wobei wir uns letztendlich auf tragfähige Lösungen einigen konnten. Diese Ansätze ermöglichen auch zukünftig eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Nutzung von Altholz.“
Das Ministerium hat die Anregungen aufgenommen und in seinen Diskussionsentwurf für die Novellierung der Altholzverordnung eingearbeitet. Ein Referentenentwurf der Verordnung soll Ende des Jahres veröffentlicht werden. Das Umweltbundesamt hat den zugehörigen Forschungsbericht unter dem Titel „Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung“ veröffentlicht. Interessierte können ihn auf der Seite des Umweltbundesamtes gratis herunterladen.
Lesen Sie auch hier:
"Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung"
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
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