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Nach 17 Jahren hat auch ein bewĂ€hrtes Regelwerk wie die Altholzverordnung eine Renovierung nötig. Anpassungsbedarf sieht der bvse vor allem in den Vorgaben fĂŒr die Bereiche Erfassung, Probenahme und GĂŒtesicherung.
âDie Altholzverordnung hat in der Vergangenheit im Wesentlichen gut funktioniertâ, erklĂ€rte der Fachverbandsvorsitzende Wolfgang Fritsch auf dem bvse-Altholztag in MĂŒnster.
Dennoch vermissen vor allem die Aufbereiter in ihrer tĂ€glichen Praxis heute Rechtssicherheit. Oft sei die Umsetzung des in die Jahre gekommenen Regelwerkes fĂŒr die AltholzplĂ€tze nur mit hohem Aufwand und Schwierigkeiten zu erfĂŒllen. Dies mĂŒsse geĂ€ndert werden, so Fritsch.
âWir brauchen keine komplette Neuordnung â viele Vorgaben, wie beispielsweise die Einteilung in vier Altholzkategorien oder die Zuordnung gĂ€ngiger Altholzsortimente nach der Regelfallvermutung in Anhang III haben sich durchaus bewĂ€hrt. Was wir brauchen, ist mehr ein âNovellchenâ mit sinnvollen Weiterentwicklungen, die den kontinuierlichen Ausbau eines qualitĂ€tsgesicherten Recyclings ermöglichenâ, forderte Fritsch.
Optimierungsbedarf sieht der Fachverbandsvorsitzende in der Erfassung und Getrennthaltung von Altholz auf den Wertstoffhöfen. âEine möglichst differenzierte Erfassung ist der erste wesentliche Schritt in Richtung QualitĂ€tssicherung. Das in die richtigen Kategorien vorsortierte Material ist Voraussetzung dafĂŒr, dass die QualitĂ€t in den nachfolgenden Aufbereitungsschritten gesteigert werden kann. In der Folge steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass das werthaltige Material in die stoffliche Verwertung gehtâ, machte Fritsch deutlich.
Zudem könne weiteres Altholzpotenzial mit der Aufnahme von Regelungen zum Ausbau des Vorbehandlungsverbotes von SperrmĂŒll gehoben werden. Hier blieben bislang aufgrund fehlender Nachsortierung groĂe Anteile stofflich nutzbarer Holzsortimente ungenutzt, monierte der Fachverbandsvorsitzende. Mit einer Ăffnung im Anwendungsbereich der AltholzV, die Erfassungssysteme fĂŒr Holz aus dem SperrmĂŒll fördert, lieĂe sich zusĂ€tzlich wertvolles Altholzmaterial generieren, das bislang in der Verbrennung landet, erlĂ€uterte Fritsch.
Ein weiterer zentraler Ansatz in der anstehenden Novellierung sieht Fritsch in der Weiterentwicklung der Vorgaben zu Probenahmen und Analytik sowie begleitender QualitÀtssicherungssysteme.
An dieser Stelle fordert er die Umstellung auf eine zeitgemĂ€Ăe rechtssichere prozessbegleitende Probenahme und Kontrolle. Diese sollen sich an den aktuellen Normen orientieren und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess Vorschub leisten.
âBei der QualitĂ€tssicherung zur stofflichen Verwertung von Altholz sprechen wir uns fĂŒr eine statistische Herangehensweise und Grenzwertfindung auf der Grundlage von Perzentilen und Medianbetrachtungen ausâ, hob Fritsch hervor. Die Ergebnisse aus den derzeitigen Vorgaben zum Vorgehen in der Gewinnung von Laborproben in der AltholzV seien mit ca. 1 g Analyseprobe pro 500 Tonnen-Charge oft nicht reprĂ€sentativ. Die Betrachtung des heterogenen Materials in Einzelmesswerten sei zu fehleranfĂ€llig. Statistisch ausgewertete Messreihen in einem rollierenden Verfahren gĂ€ben einen besseren und abgesicherteren Ăberblick ĂŒber die QualitĂ€t.
âZu einer durchgehenden QualitĂ€tssicherung gehört zudem der Aufbau eines sinnvollen Systems der Eigen- und FremdĂŒberwachung, die alle Akteure der Wertschöpfungskette mit einbeziehtâ, betonte der bvse-Fachverbandsvorsitzende Wolfgang Fritsch.
Der bvse habe fĂŒr das Altholzrecycling bereits ein QualitĂ€tssiegel geschaffen, das auf eine bestmögliche QualitĂ€tssicherung abzielt und gemeinsam mit der Efb-Zertifizierung durchgefĂŒhrt wird. Da die AnsprĂŒche an die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz unterschiedlich sind, kann der Aufbereiter die Zertifizierung nur fĂŒr einen oder gleich fĂŒr beide Verwertungsbereiche ausfĂŒhren lassen. Die Anforderungen gehen auf freiwilliger Basis ĂŒber die Efb-Vorgaben hinaus und lenken die Aufmerksamkeit der Auditierung explizit auf Fragestellungen des Altholzrecyclings. Nach Ansicht des bvse-Fachverbandsvorsitzenden sei eine Aufnahme dieses Zertifizierungsvorgehens fĂŒr die Behandlungsanlagen im Altholzrecycling in die Novelle eine Ăberlegung wert. Die heute ĂŒblichen Zertifizierungen nach der EfbV sind als alleiniges Ăberwachungssystem nicht geeignet, machte Wolfgang Fritsch deutlich.
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