AltholzV: Branche fordert Anpassungen für mehr Rechtssicherheit und Qualitätssicherung

Der Status quo der anstehenden Novelle der Altholzverordnung und notwendige Anpassungen für mehr Rechtssicherheit und Qualitätssicherung standen im Fokus der Vorträge und Diskussionen mit Referenten aus dem BMU, der Forschung und der Branche auf dem bvse-Altholztag 2019 in Münster.

„Noch in dieserLegislaturperiode soll das Verordnungsverfahren abgeschlossen werden“, erklärteMinisterialrat Hans-Peter Ewens vom Bundesumweltministerium den rund 90Teilnehmern. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten derNovellierung seien für Frühjahr/Sommer 2021 geplant, so Ewens.

Rechtsicherheitstärkt Innovationen

DieÜberarbeitung der seit 17 Jahren gültigen Altholzverordnung ist für die Brancheein wichtiges Anliegen, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in derEröffnungsrede zur Tagung deutlich. Rehbock begrüßte, dass das Regelwerk, dasin der Vergangenheit wegweisende Pionierarbeit geleistet hat, nun auf demPrüfstand steht. Anpassungen sind überfällig, damit den technischen undmaterialspezifischen Weiterentwicklungen sowie den aktuellen umweltpolitischenForderungen einer ressourcenschonenden Sekundärrohstoffnutzung in ZukunftRechnung getragen werden kann. Aber auch für die künftige Weiterentwicklung derBranche stellt die Überarbeitung der AltholzV wichtige Weichen.

„Deutschlandnimmt mit seiner Infrastruktur hochinnovativer Unternehmen eine Vorreiterrollein der Abfallbehandlung ein. Damit dies so bleibt, brauchen wir auch imAltholzbereich einen ordnungspolitischen Rahmen, der notwendige Freiheitengewährt, Qualitäten absichert und gleichzeitig ein einheitliches„Level-Playing-Field“ garantiert. Rechtssicherheit und Investitionssicherheitgehören zusammen. Eine Fortentwicklung erreichter Standards beim Recycling istnur unter diesen Voraussetzungen möglich“, machte Eric Rehbock deutlich.

Altholzmarktbraucht sinnvollen Mix von stofflicher und energetischer Verwertung

„Bei derWeiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens muss es allerdings darum gehen, dieKreislaufwirtschaft auszubauen, ohne die notwendige Ergänzung durch dieeffektive energetische Verwertung aus dem Blick zu verlieren, erklärtebvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock mit Blick auf die imRessourceneffizienzprogramm der Bundesregierung und im Koalitionsvertragverankerte Maßgabe, auch das Recycling von Altholz zu stärken.

„Gerade derStoffstrom Holz steht stellvertretend dafür, dass sich stoffliche undenergetische Verwertung sinnvoll ergänzen können. Selbst wenn Holz mehrmals imKreislauf gefahren wird, steht es am Ende seiner Nutzungskaskade immer noch,dank seiner Eigenschaften, für eine effektive energetische Nutzung zurVerfügung“, so Rehbock.

Überlegungsansätzezu Regelungen, die in das am Altholzmarkt etablierte, gut nebeneinanderfunktionierende Gefüge von stofflicher und hochwertiger energetischerVerwertung eingreifen, sieht der Vorsitzende des bvse-FachverbandsErsatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle, Wolfgang Fritsch, dagegenkritisch. „Der Markt ist seit Jahren weitgehend ausgeglichen. SignifikanteVeränderungen im Gewicht zwischen stofflicher und energetischer Verwertung sindausgeblieben. Die Novelle darf keine gravierenden Lenkungswirkungen entfalten“,erklärte Fritsch.

NächsteSchritte in 2019

Als wichtigen nächsten Schritt für den weiterenVerordnungsprozess gab Ministerialrat Ewens den Teilnehmern desbvse-Altholztages die Entwicklung eines Diskussionspapiers bis Herbst 2019bekannt, das auf der Grundlage der Forschungsergebnisse der FH Münster, die mitder Evaluierung der AltholzV im Hinblick auf eine Novellierung beauftragtwurde, erstellt werden soll. Ewens zeigte sichzuversichtlich, dass dieses Papier den weiteren Entschlussprozess zügig in Gangbringen und bis Ende 2019 bereits erste Stellungnahmen von Ländern undVerbänden erwartet werden können.



Copyright: © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (27.06.2019)
 
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