Verpackungsverbrauch 2022 gesunken und Recyclingquote leicht gestiegen

Trotz Verbots noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben

Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2022 um 675.000 Tonnen auf 19 Millionen Tonnen gesunken. Das entspricht einem RĂŒckgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pro Kopf wurden damit knapp 10 Kilogramm weniger Verpackungen verbraucht. Trotz des RĂŒckgangs zeigen die Zahlen den zweithöchsten bisher ermittelten Wert und einen Anstieg um 18,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,6 Prozentpunkte und erreichte einen Wert von 68,5 Prozent, wie das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau mitteilte.


2022 sank der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Holz, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Papier. Vor allem bei Aluminium stieg er an. Der insgesamte RĂŒckgang des Verpackungsverbrauchs ist neben konjunkturellen Faktoren und mĂ€ĂŸigen Ernten, die zu geringeren KonservenabfĂŒllungen fĂŒhrten, unter anderem auf eine Normalisierung des Palettenzukaufs – nach dem starken Anstieg in 2021 – und eine Abnahme der Einzelgewichte von Verpackungen zurĂŒckzufĂŒhren.Leichter Anstieg der Recyclingquote

Im Jahr 2022 wurden mehr als zwei Drittel aller Verpackungen (68,5 Prozent) recycelt. Das ist ein leichter Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Papier, Kunststoff, Aluminium und Weißblech stiegen die Recyclingquoten. RĂŒckgĂ€nge gab es hingegen bei VerpackungsabfĂ€llen aus Holz und Glas.
„Der aktuelle Bericht zeigt, dass wir beim Recycling von VerpackungsabfĂ€llen auf einem guten Weg sind. 2022 hat Deutschland bereits alle Zielvorgaben der Verpackungsrichtlinie fĂŒr das Jahr 2025 erfĂŒllt“, sagt Dirk Messner, PrĂ€sident des Umweltbundesamtes. „Bis 2030 mĂŒssen wir allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen muss die Recyclingquote weiter ausgebaut werden.“ Laut EU-Richtlinie ist in diesem Bereich eine Steigerung um 3,9 Prozentpunkte nötig.Weiterhin Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen

Seit 1. Januar 2022 ist die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer WandstĂ€rke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Auch wenn es insgesamt wieder einen RĂŒckgang auf 2,9 Milliarden leichte Kunststofftragetaschen gab, wurden laut Bericht 2022 dennoch 389 Millionen Tragetaschen mit einer WandstĂ€rke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, fĂŒr die es keine Ausnahmen gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Impulshandel sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel.
Als mögliche GrĂŒnde hierfĂŒr nennt die Gesellschaft fĂŒr Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende:Abgabe von RestbestĂ€nden auch als Folge der Corona-PandemieFalsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (zu weite Auslegung der Bestimmungen, unter denen eine Abgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen weiterhin erlaubt ist)Einsatz von vermeintlichen „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten istUnwissenheit ĂŒber das KunststofftragetaschenverbotBewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot
FĂŒr die Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn RestbestĂ€nde aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fĂ€llt in den Aufgabenbereich der fĂŒr den Vollzug zustĂ€ndigen Behörden in den BundeslĂ€ndern.

Weitere Informationen

Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berĂŒcksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger FĂŒllgĂŒter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten fĂŒr das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen VerpackungsabfĂ€lle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen fĂŒr die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden mĂŒssen. Informationen zur ErfĂŒllung dieser Quoten werden zu einem spĂ€teren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.

Die Recyclingquote zur Berichterstattung an die EU bezieht sich auf den Anteil der dem jeweiligen Recyclingprozess im letzten Recyclingschritt zugefĂŒhrten Verpackungsabfallmenge im VerhĂ€ltnis zum Verpackungsverbrauch. Die RecyclingzufĂŒhrungsmenge ist im Vergleich zu den Verpackungsverbrauchsmengen niedriger, da hier die Verluste berĂŒcksichtigt werden, die zum Beispiel durch Aussortierung der nicht recycelbaren Mengen entstehen, die nicht in einem Recyclingprozess landen, sondern energetisch verwertet werden. Die Recyclingquote bildet somit nicht die Menge der recycelten Materialien (Output aus dem Recycling) ab, sondern die ZufĂŒhrung zum letzten Recyclingschritt.

©UmweltBundesamt

Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © ASK-EU (05.12.2024)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?