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Das EU-Parlament hat heute die neue EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Nach dem Votum des Rats der EU kann die Verordnung voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.
Das Müllproblem der EU soll erstmalig über verbindliche Vorgaben für
weniger Verpackungen angegangen werden. Für Deutschland werden die
vorgesehenen Maßnahmen aus Brüssel nicht ausreichen, um eine
Verpackungswende durch den Ausbau von abfallarmen Mehrwegsystemen
herbeizuführen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von der künftigen
Bundesregierung zusätzliche Instrumente wie die Einführung einer Abgabe
auf bestimmte umweltschädliche Einwegverpackungen.
Dazu sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Brüssel
macht mit den verbindlichen Vorgaben für weniger Verpackungsmüll vor,
was Berlin nicht geschafft hat. Obwohl die Ampel-Parteien die Förderung
von umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen in den Koalitionsvertrag
geschrieben haben, hat Umweltministerin Lemke Mehrweg kaum
vorangebracht. Um das vorgegebene Einsparungsziel von fünf
Prozent weniger Verpackungsabfall bis 2030 zu erreichen, muss
Deutschland etwa eine Million Tonnen Verpackungen einsparen – das wird
nicht ohne eine wirksame Förderung von abfallarmen Mehrwegsystemen
funktionieren. Allerdings sind die Mehrweg-Vorgaben
beispielsweise für Getränke- und Takeaway-Verpackungen in der
EU-Verordnung bei den Verhandlungen stark verwässert worden. In
Deutschland werden sie kaum Auswirkungen haben, weil sie teilweise
bereits heute erfüllt werden. Die künftige Bundesregierung muss deshalb
bei der Umsetzung nationale Handlungsspielräume nutzen undfinanzielle Anreize zur Mehrwegförderung setzen.
Wir fordern eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf
Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen sowie 50 Cent
auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.“
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
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