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Die EU-Taxonomie-Regeln sollten materialneutral sein und sich nicht einseitig gegen Kunststoffverpackungen wenden.
In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanz- und das
Bundesumweltministerium haben der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende
Industrie (GKV), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK),
der VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen und der bvse-Bundesverband
SekundÀrrohstoffe und Entsorgung vor einer ungerechtfertigten
Benachteiligung von Kunststoffverpackungen durch die Taxonomie-Regeln
der EuropĂ€ischen Kommission gewarnt. AuĂerdem halten die VerbĂ€nde die
EinfĂŒhrung dieser Taxonomie-Kriterien fĂŒr Verpackungen generell fĂŒr
verfrĂŒht, weil solche Kriterien im Einklang mit den gesetzlichen
Rahmenbedingungen fĂŒr Verpackungen stehen mĂŒssen, die jedoch gerade
vollstĂ€ndig ĂŒberarbeitet werden.
In dem Schreiben heiĂt es daher wörtlich: "Wir wĂ€ren Ihnen daher
dankbar, wenn Sie sich gegen die von der Kommission beschlossenen
Kriterien fĂŒr Kunststoffverpackungen und fĂŒr Taxonomie-Kriterien fĂŒr
Verpackungen generell aussprechen wĂŒrden."
Die Anforderungen, um als Hersteller von Kunststoffverpackungen
ânachhaltigâ im Sinne der Taxonomie zu gelten, sind unrealistisch hoch:
Entweder mĂŒssen Kunststoffverpackungen ab 2024 einen hohen Anteil an
Kunststoff-Recyclaten oder Biorohstoffen aufweisen oder wiederverwendbar
sein. AuĂerdem gelten weitere â von den Herstellern kaum belegbare â
Kriterien, die dafĂŒr sorgen sollen, dass die Verpackungen auch âin
groĂem Umfangâ recycelt werden. Diese Vorgaben nehmen zwar Bezug auf den
Vorschlag der Kommission fĂŒr eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die
derzeit im EuropÀischen Parlament und Rat beraten wird.
Allerdings ist dieses Vorgehen in mehrfacher Hinsicht problematisch:
Zum einen werden die Taxonomie-Kriterien dem PPWR-Vorschlag nicht
gerecht. Zum Beispiel bleiben Ausnahmen von den Recyclateinsatzquoten,
die im PPWR-Vorschlag vorgesehen sind, unberĂŒcksichtigt. AuĂerdem sollen
die Wiederverwendungsquoten in der PPWR nur fĂŒr bestimmte
Verpackungsformate und nicht fĂŒr sĂ€mtliche Verpackungen gelten. Zudem
findet der Vorschlag, dass mindestens 65 % der Kunststoffverpackung aus
Biomaterialien bestehen soll, in der PPWR keine Entsprechung.
"Hier rÀcht sich, dass die Taxonomie-Kriterien nicht auf eine
wissenschaftliche Grundlage gestellt wurden. Zum anderen dauert die
Diskussion um die PPWR an, sodass noch unklar ist, welche Vorgaben
zukĂŒnftig fĂŒr Verpackungen gelten werden", betonen die VerbĂ€nde. Es
bestehe daher die groĂe Gefahr, dass die Taxonomie-Kriterien im
Widerspruch zu den Regelungen der PPWR stehen werden.
Ein solcher Widerspruch gefÀhrdet jedoch die Rechts- und
Planungssicherheit und damit die notwendigen Investitionen der gesamten
Wertschöpfungskette fĂŒr Kunststoffverpackungen auf dem Weg zu einer
Kreislaufwirtschaft.
Wörtlich heiĂt es: "Unsere Mitgliedsunternehmen haben die Sorge, dass
aufgrund der ĂŒberambitionierten Taxonomie-Kriterien ab 2024 ihr Zugang
zu notwendigen Investitionen in besseres Produktdesign, neue Materialien
und den Ausbau der Recycling- und Sortierverfahren deutlich erschwert
wird."
Auf UnverstÀndnis trifft vor allem, dass die unrealistisch hohen
Anforderungen der Taxonomie-Kriterien, die ausschlieĂlich fĂŒr
Kunststoffverpackungen gelten, diese gegenĂŒber Verpackungen aus anderen
Materialien benachteiligen, ohne dass diese Ungleichbehandlung begrĂŒndet
wird.
Die VerbÀnde weisen deshalb darauf hin, dass Kunststoffverpackungen
mit einem durchschnittlichen Gewicht von 24 g pro Kilogramm verpacktem
Produkt deutlich materialeffizienter als sÀmtliche anderen
Verpackungsmaterialien (durchschnittlich 116 g/kg Produkt) sind.
Kunststoffverpackungen sind daher fĂŒr eine effizientere
Ressourcennutzung und die Reduktion von VerpackungsabfÀllen
unersetzlich, lautet das Fazit.
Die Forderung von GKV, IK, VDMA und bvse an das Bundesfinanz- und
Bundesumweltministerium ist daher eindeutig: "Angesichts der Bedeutung
der Taxonomie-Kriterien fĂŒr die Finanzierung der Transformation in eine
Kreislaufwirtschaft und der Notwendigkeit von Rechts- und
Planungssicherheit fĂŒr die Unternehmen bitten wir Sie, sich im Rat dafĂŒr
einzusetzen, dass die Taxonomie-Kriterien fĂŒr Kunststoffverpackungen in
der jetzigen Form abgelehnt werden. Die Kommission sollte aufgefordert
werden, nach Verabschiedung der PPWR neue Taxonomie-Kriterien fĂŒr
Verpackungen generell vorzulegen."
Copyright: | © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (25.07.2023) | |