VerbÀnde warnen vor ungerechtfertigter Benachteiligung von Kunststoffverpackungen durch Taxonomie-Kriterien

Die EU-Taxonomie-Regeln sollten materialneutral sein und sich nicht einseitig gegen Kunststoffverpackungen wenden.

In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanz- und das Bundesumweltministerium haben der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), der VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen und der bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung vor einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Kunststoffverpackungen durch die Taxonomie-Regeln der EuropĂ€ischen Kommission gewarnt. Außerdem halten die VerbĂ€nde die EinfĂŒhrung dieser Taxonomie-Kriterien fĂŒr Verpackungen generell fĂŒr verfrĂŒht, weil solche Kriterien im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂŒr Verpackungen stehen mĂŒssen, die jedoch gerade vollstĂ€ndig ĂŒberarbeitet werden.
In dem Schreiben heißt es daher wörtlich: "Wir wĂ€ren Ihnen daher dankbar, wenn Sie sich gegen die von der Kommission beschlossenen Kriterien fĂŒr Kunststoffverpackungen und fĂŒr Taxonomie-Kriterien fĂŒr Verpackungen generell aussprechen wĂŒrden."
Die Anforderungen, um als Hersteller von Kunststoffverpackungen „nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie zu gelten, sind unrealistisch hoch: Entweder mĂŒssen Kunststoffverpackungen ab 2024 einen hohen Anteil an Kunststoff-Recyclaten oder Biorohstoffen aufweisen oder wiederverwendbar sein. Außerdem gelten weitere – von den Herstellern kaum belegbare – Kriterien, die dafĂŒr sorgen sollen, dass die Verpackungen auch „in großem Umfang“ recycelt werden. Diese Vorgaben nehmen zwar Bezug auf den Vorschlag der Kommission fĂŒr eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die derzeit im EuropĂ€ischen Parlament und Rat beraten wird.
Allerdings ist dieses Vorgehen in mehrfacher Hinsicht problematisch: Zum einen werden die Taxonomie-Kriterien dem PPWR-Vorschlag nicht gerecht. Zum Beispiel bleiben Ausnahmen von den Recyclateinsatzquoten, die im PPWR-Vorschlag vorgesehen sind, unberĂŒcksichtigt. Außerdem sollen die Wiederverwendungsquoten in der PPWR nur fĂŒr bestimmte Verpackungsformate und nicht fĂŒr sĂ€mtliche Verpackungen gelten. Zudem findet der Vorschlag, dass mindestens 65 % der Kunststoffverpackung aus Biomaterialien bestehen soll, in der PPWR keine Entsprechung.
"Hier rĂ€cht sich, dass die Taxonomie-Kriterien nicht auf eine wissenschaftliche Grundlage gestellt wurden. Zum anderen dauert die Diskussion um die PPWR an, sodass noch unklar ist, welche Vorgaben zukĂŒnftig fĂŒr Verpackungen gelten werden", betonen die VerbĂ€nde. Es bestehe daher die große Gefahr, dass die Taxonomie-Kriterien im Widerspruch zu den Regelungen der PPWR stehen werden.
Ein solcher Widerspruch gefĂ€hrdet jedoch die Rechts- und Planungssicherheit und damit die notwendigen Investitionen der gesamten Wertschöpfungskette fĂŒr Kunststoffverpackungen auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft.
Wörtlich heißt es: "Unsere Mitgliedsunternehmen haben die Sorge, dass aufgrund der ĂŒberambitionierten Taxonomie-Kriterien ab 2024 ihr Zugang zu notwendigen Investitionen in besseres Produktdesign, neue Materialien und den Ausbau der Recycling- und Sortierverfahren deutlich erschwert wird."
Auf UnverstĂ€ndnis trifft vor allem, dass die unrealistisch hohen Anforderungen der Taxonomie-Kriterien, die ausschließlich fĂŒr Kunststoffverpackungen gelten, diese gegenĂŒber Verpackungen aus anderen Materialien benachteiligen, ohne dass diese Ungleichbehandlung begrĂŒndet wird.
Die VerbĂ€nde weisen deshalb darauf hin, dass Kunststoffverpackungen mit einem durchschnittlichen Gewicht von 24 g pro Kilogramm verpacktem Produkt deutlich materialeffizienter als sĂ€mtliche anderen Verpackungsmaterialien (durchschnittlich 116 g/kg Produkt) sind. Kunststoffverpackungen sind daher fĂŒr eine effizientere Ressourcennutzung und die Reduktion von VerpackungsabfĂ€llen unersetzlich, lautet das Fazit.
Die Forderung von GKV, IK, VDMA und bvse an das Bundesfinanz- und Bundesumweltministerium ist daher eindeutig: "Angesichts der Bedeutung der Taxonomie-Kriterien fĂŒr die Finanzierung der Transformation in eine Kreislaufwirtschaft und der Notwendigkeit von Rechts- und Planungssicherheit fĂŒr die Unternehmen bitten wir Sie, sich im Rat dafĂŒr einzusetzen, dass die Taxonomie-Kriterien fĂŒr Kunststoffverpackungen in der jetzigen Form abgelehnt werden. Die Kommission sollte aufgefordert werden, nach Verabschiedung der PPWR neue Taxonomie-Kriterien fĂŒr Verpackungen generell vorzulegen."


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Copyright: © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (25.07.2023)
 
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