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Fast jeder hat sie zuhause herumliegen: Ausrangierte Handys, kaputte Rasierapparate, jede Art von ferngesteuertem Spielzeug, elektrische Zahnbürsten, Kameras oder Toaster – bis zu 5 Kilogramm kleine Elektroaltgeräte pro Kopf werden in Schubladen, Schränken oder Kisten vermutet.
Und gerade weil sie so klein sind, entsorgen wir sie oft falsch:
Jedes Jahr landet kiloweise Elektroschrott im Restmüll oder in der
Wertstofftonne – und nicht an den Sammelstellen.
Weil viele
dieser Geräte also falsch entsorgt werden, können sie auch nicht
recycelt und somit auch die wichtigen Rohmaterialien nicht
zurückgewonnen werden.
Deutschland verfehlt so wie viele andere EU-Staaten derzeit die vorgegebenen Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Der
VKU hat nun einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen erstellt, wie
eine gute kommunale Sammelquote erreicht oder bereits erreichte Quoten
weiter ausgebaut werden können. Das stärkt das Recycling und die
Wiederverwendung von wichtigen Rohmaterialien. Die Empfehlungen basieren
auf Ergebnissen einer VKU-Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen
sowie einer weiteren Befragung der stiftung ear (Stiftung
Elektro-Altgeräte Register) unter öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern mit einer besonders hohen Sammelleistung (regelmäßig
mehr als 10 kg pro Einwohner im Jahr bezogen auf alle Sammelgruppen).
Der
Leitfaden behandelt auf 22 Seiten die optimale Ausgestaltung der
Sammelsysteme im Hol- und Bringsystem, die Öffentlichkeitsarbeit, die
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie dem Handel oder der
Wohnungswirtschaft sowie den Umgang mit illegalen Sammlungen. Des
Weiteren sind im Anhang Mustertexte für die Umsetzung der
Informationspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)
nach § 18 Abs. 1 ElektroG hinterlegt, die von den kommunalen
Unternehmen genutzt und bei Bedarf individuell angepasst werden können.
Der Leitfaden steht auf der VKU-Homepage kostenlos hier zum Download zur Verfügung.
Hintergrund:
Das
Elektrogesetz sieht sehr hohe Sammelquoten für Elektro- und
Elektronikaltgeräte vor. Die Sammelquoten werden durch die
Sammelleistung aller zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
berechtigten Akteure ermittelt. Dazu gehören örE, Vertreiber,
Hersteller und zertifizierte Erstbehandlungsanlagen sowie von den
vorgenannten Akteuren beauftragte Dritte. Das Ziel einer Sammlung von 65
Prozent des Gewichts der im Durchschnitt in den jeweils letzten drei
Jahren auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wird
derzeit um mehr als 20 Prozentpunkte verfehlt. Es tut sich hierbei eine
Lücke von gut 800.000 Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf,
die in die legalen Erfassungs- und Mitteilungswege gelenkt werden
müssen, damit die Quote erreicht werden kann. Die örE tragen aufgrund
ihrer traditionellen Rolle als Entsorger von Haushaltsabfällen hierbei
die Grundlast, auch seitens der Bürger werden die Kommunen als
wichtigster Ansprechpartner für die Abgabe von Altgeräten angesehen.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (13.07.2023) | |