Verbände drängen auf Tempobeschleunigung für Änderungen zur EBV
Am 07.07.2023 entscheidet der Bundesrat über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Im Schulterschluss mit weiteren Verbänden fordert der bvse die Entscheidungsträger auf, unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit diese unverzüglich eingepflegt werden können und dem pünktlichen Start der EBV zum 01.08.2023 nichts mehr entgegen steht.
In einem gemeinsamen Schreiben hat sich der bvse am 30.06.2023 mit
dem Deutschen Abbruchverband (DA), dem Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
(ZDB) an die Bundes- und Landesumwelt-, -wirtschafts- und
-bauminister:innen gewandt.
Wichtige Aspekte und Forderungen der Verbände zu einer Novelle der
Ersatzbaustoffverordnung wurden bereits nach ersten Beratungen in den
Empfehlungen der vier Bundesratsausschüsse aufgenommen. Jedoch hatte der
federführende Umweltausschuss bereits angekündigt, dass die Änderungen
und Ergänzungen nicht mehr rechtzeitig eingepflegt und damit das ganze
Verfahren zur Änderung der EBV über den 01.08.2023 hinaus verzögert
werden könnte.
Die Verbände betonen deshalb noch einmal die Bedeutung ihrer
wichtigsten Forderungen, um die Ersatzbaustoffverordnung umsetzbar und
vor allem praktikabel zu machen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass
die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können.
Dazu gehören:
- Abfallende für alle Ersatzbaustoffe
Kein Bauherr
möchte „Abfälle“ auf seiner Baustelle einbauen! Ohne die Festlegung zum
Abfallende für alle Ersatzbaustoffe wird die Akzeptanz und die
Nachfrage nach Ersatzbaustoffen nicht gesteigert werden können. Eine
Einschränkung auf bestimmte Ersatzbaustoffe und bestimmte
Materialklassen ist dabei nicht verhältnismäßig oder begründbar. - Schüttelverfahren als einziges, einheitliches Analyseverfahren
Die
Einigung auf das Schüttelverfahren als einziges einheitliches
Analyseverfahren ist unbedingt erforderlich und unabdingbar. Auf Grund
der bei Säulen und Schüttelverfahren bewertungsrelevant
unterschiedlichen Prüfergebnisse sind Unsicherheiten, Konflikte und
nicht kalkulierbare Risiken bei allen Beteiligten vorprogrammiert.
Insbesondere der ausführliche Säulenversuch bedingt unnötige
zusätzlichze finanzielle Belastungen für Bauherren. Sollte dieses
Verfahren keine Zustimmung erhalten, plädieren die Verbände alternativ
für eine optionale Zulassung von allen drei Analyseverfahren
(ausführlicher Säulenversuch, Säulenkurztest, Schüttelversuch) im Rahmen
des Eignungsnachweises, der werkseigenen Produktionskontrolle und der
Fremdüberwachung. - Einbau von Ersatzbaustoffen auf kiesigen Böden zulassen
Ein
Ausschluss würde den Einbau von Ersatzbaustoffen in vielen Regionen
Deutschlands erschweren bzw. verhindern und damit die Ziele der EBV
konterkarieren. - Übergangsregelungen für bereits güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen
„Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, diesen wichtigen
Änderungen und Ergänzungen in der Sitzung am kommenden Freitag
zuzustimmen, damit wir gemeinsam die gesetzten Ziele – mehr Recycling ,
weniger Verfüllung und Deponierung erreichen können und die
Ersatzbaustoffverordnung pünktlich und erfolgreich starten kann“, betont
bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer.
Gleichzeitig
formulieren die Verbände in ihrem Schreiben an die Minister:innen die
eindringliche Bitte, an die Bundesregierung zu appellieren, es im Sinne
des von den Koalitionären verstärkt propagierten „Deutschland-Tempos“ zu
ermöglichen, dass diese Empfehlungen in die Ersatzbaustoffverordnung
kurzfristig eingefügt und deren Inkrafttreten mit der Änderung der
Ersatzbaustoffverordnung zum 01.08.2023 sichergestellt wird.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (07.07.2023) |
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