Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, Rewe, Edeka und Yormas
• DUH reicht Klagen gegen Konzerne und
Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas zur
Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht ein
• Fehlendes Angebot, mangelnde Informationen und nicht vorhandene Anreize belegen katastrophale Umsetzung der Mehrwegpflicht
• DUH fordert von Umweltministerin Lemke sofortige
Nachbesserung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht und konsequente
Sanktionierung festgestellter Verstöße
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat aufgrund von Verstößen gegen die
Mehrwegangebotspflicht Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der
Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas bei den Landgerichten München,
Berlin, Köln und Deggendorf eingereicht. Nachdem die DUH im Januar bei
Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt hatte, wollten sich die
Unternehmen nicht zur Einhaltung der gesetzlichen
Mehrwegangebotsregelung verpflichten.
Andere Unternehmen wie
beispielsweise Cinestar, Cineplex oder Backwerk haben nach Aufforderung
durch die DUH ihr Mehrwegangebot nachgebessert und sich zur Einhaltung
der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Dennoch sind grundsätzliche
Nachbesserungen notwendig: Weiterhin gehören nach Einschätzung des
Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes fehlende Mehrwegangebote, wenige
Informationen, nicht vorhandene Anreize zur Mehrwegnutzung und ein
Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen zur Tagesordnung. Daher
fordert die DUH von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite
Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Essensboxen und
-Besteck sowie zügige Kontrollen zur Einhaltung der
Mehrwegangebotspflicht durch die Bundesländer.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Es
ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks,
Edeka, Rewe und Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende
Gesetze einzuhalten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot
nachzubessern und Verstöße auszuschließen, versuchen sie sich lieber
über Anwälte mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. Die
Bundesländer müssen endlich ihre Vollzugsaufgaben erfüllen und
festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren. Nur so wird die
Mehrwegangebotspflicht ernst genommen und in der Breite umgesetzt. Bis
dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen
und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Neben
der Erfüllung der Mehrwegpflicht sind zusätzlich die aktive Information
der Verbraucherinnen und Verbraucher über das Mehrwegangebot,
finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung und unternehmensübergreifende
sowie einheitliche Mehrwegsysteme unerlässlich.
Dazu sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Die
fehlende Einsicht von Unternehmen wie Starbucks oder Yormas, die zur
Einhaltung von Umweltgesetzen gerichtlich gezwungen werden müssen,
belegt nach unserer Einschätzung den Widerstand gegen Mehrweglösungen.
Die Gastronomiekonzerne werden von sich aus keinen Mehrwegwandel
herbeiführen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass
Umweltministerin Steffi Lemke verbindliche Vorgaben macht. Hierzu gehört
neben der Verpflichtung zu branchenweiten Mehrweglösungen und der
Streichung von Ausnahmeregelungen für Einweg-Pappverpackungen, auch die
Einführung einer bundesweiten Abgabe von mindestens 20 Cent auf
Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck. Nur so wird sich die Nutzung von
Mehrweg für Kundinnen und Kunden auch finanziell lohnen und die
Nachfrage steigen.“
Hintergrund:
Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants,
Bäckereien, Kinos und Co. sind in Deutschland jährlich für mehr als 5,8
Milliarden Einweg-Becher und 4,3 Milliarden Wegwerf-Essensboxen
verantwortlich. Hingegen können durch die Verwendung von
Mehrwegverpackungen Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und das Klima
geschützt werden. Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte die
Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen
für Getränke und Speisen verringern.
Copyright: | © zeo2 - Deutsche Umwelthilfe e. V. (08.05.2023) |
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