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Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Es schafft die rechtlichen Grundlagen fĂŒr die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen.
Auf diesem Wege mĂŒssen sich kĂŒnftig die Hersteller an den kommunalen
Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten fĂŒr solche
Kunststoffprodukte beteiligen, die hĂ€ufig âgelittertâ, also achtlos und
(regelmĂ€Ăig) illegal weggeworfen werden.
Zur heutigen
ersten Lesung im Bundestag sagt Patrick Hasenkamp, VKU-VizeprÀsident und
Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster: âWir
begrĂŒĂen das Einwegkunststofffondsgesetz als einen wichtigen Baustein
fĂŒr mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit
Einwegkunststoffen sehr. Es ist sachgerecht, dass sich die Hersteller
hÀufig gelitterter Einwegkunststoffprodukte nicht lÀnger einen schlanken
Fuà machen und die Folgen ihrer GeschÀftsmodelle auf die Allgemeinheit
abwĂ€lzen können. Das Gesetz ist jedoch auch fĂŒr die Kommunen vor Ort
eine Herausforderung: Es fordert von den Anspruchsberechtigten, wie
Kommunen und kommunalen Stadtreinigungsunternehmen, eine detaillierte
AufschlĂŒsselung der erbrachten Leistungen, die nach einem Punktesystem
erstattet werden. So schafft das Gesetz fĂŒr unsere Betriebe einen
Anreiz, zukĂŒnftig noch intensiver in StraĂenpapierkörbe und
Kehrmaschinen zu investieren, und so noch effektiver Littering zu
bekĂ€mpfen und die Stadtsauberkeit zu verbessern.â Hasenkamp betont
zugleich: âMit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds muss sorgfĂ€ltig
darauf geachtet werden, dass keine Ausweichbewegungen zu anderen
umweltschÀdlichen Einwegprodukten stattfinden. So haben z. B. die
derzeit massiv zunehmenden Einweg-Elektro-Zigaretten keinen
Kunststofffilter, sind aber fĂŒr die Umwelt mindestens genauso schĂ€dlich
und eine Quelle von Brandgefahren. Hier muss gegengesteuert werden. Wir
erwarten nun, dass das Gesetz zĂŒgig verabschiedet wird, damit unsere
Betriebe mit den Geldern aus dem Fonds planen können.â
Der VKU
begrĂŒĂt zudem den parallel vorgelegten Diskussionsentwurf der
Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV). Diese enthÀlt die konkreten
AbgabesĂ€tze fĂŒr die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte
Punktesystem fĂŒr die Auszahlung der Mittel aus dem
Einwegkunststofffonds. Da AbgabesÀtze und Punktesystem auf einem
umfassenden Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes basieren, ist
sichergestellt, dass die Hersteller nur mit denjenigen Kosten belastet
werden, die durch ihre Produkte tatsÀchlich im öffentlichen Raum
verursacht werden. Perspektivisch sollte der Einwegkunststofffonds nach
unserer Ăberzeugung zu einem âAnti-Littering-Fondsâ weiterentwickelt
werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die
Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.
Hintergrund
Es
wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 verabschiedet
wird und dann stufenweise in Kraft tritt. Die Abgabe fĂŒr in Verkehr
gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im
FrĂŒhjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in
Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der AbgabesĂ€tze fĂŒr
die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen
Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds
Geld fĂŒr ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen
abfallwirtschaftlichen Leistungen.
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Copyright: | © VKU (19.01.2023) | |