VKU-Statement zur heutigen ersten Lesung im Bundestag zum Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Es schafft die rechtlichen Grundlagen fĂŒr die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen.

Auf diesem Wege mĂŒssen sich kĂŒnftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten fĂŒr solche Kunststoffprodukte beteiligen, die hĂ€ufig „gelittert“, also achtlos und (regelmĂ€ĂŸig) illegal weggeworfen werden.
Zur heutigen ersten Lesung im Bundestag sagt Patrick Hasenkamp, VKU-VizeprĂ€sident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster: „Wir begrĂŒĂŸen das Einwegkunststofffondsgesetz als einen wichtigen Baustein fĂŒr mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegkunststoffen sehr. Es ist sachgerecht, dass sich die Hersteller hĂ€ufig gelitterter Einwegkunststoffprodukte nicht lĂ€nger einen schlanken Fuß machen und die Folgen ihrer GeschĂ€ftsmodelle auf die Allgemeinheit abwĂ€lzen können. Das Gesetz ist jedoch auch fĂŒr die Kommunen vor Ort eine Herausforderung: Es fordert von den Anspruchsberechtigten, wie Kommunen und kommunalen Stadtreinigungsunternehmen, eine detaillierte AufschlĂŒsselung der erbrachten Leistungen, die nach einem Punktesystem erstattet werden. So schafft das Gesetz fĂŒr unsere Betriebe einen Anreiz, zukĂŒnftig noch intensiver in Straßenpapierkörbe und Kehrmaschinen zu investieren, und so noch effektiver Littering zu bekĂ€mpfen und die Stadtsauberkeit zu verbessern.“ Hasenkamp betont zugleich: „Mit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds muss sorgfĂ€ltig darauf geachtet werden, dass keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschĂ€dlichen Einwegprodukten stattfinden. So haben z. B. die derzeit massiv zunehmenden Einweg-Elektro-Zigaretten keinen Kunststofffilter, sind aber fĂŒr die Umwelt mindestens genauso schĂ€dlich und eine Quelle von Brandgefahren. Hier muss gegengesteuert werden. Wir erwarten nun, dass das Gesetz zĂŒgig verabschiedet wird, damit unsere Betriebe mit den Geldern aus dem Fonds planen können.“
Der VKU begrĂŒĂŸt zudem den parallel vorgelegten Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV). Diese enthĂ€lt die konkreten AbgabesĂ€tze fĂŒr die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte Punktesystem fĂŒr die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds. Da AbgabesĂ€tze und Punktesystem auf einem umfassenden Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes basieren, ist sichergestellt, dass die Hersteller nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die durch ihre Produkte tatsĂ€chlich im öffentlichen Raum verursacht werden. Perspektivisch sollte der Einwegkunststofffonds nach unserer Überzeugung zu einem „Anti-Littering-Fonds“ weiterentwickelt werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.
Hintergrund
Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 verabschiedet wird und dann stufenweise in Kraft tritt. Die Abgabe fĂŒr in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im FrĂŒhjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der AbgabesĂ€tze fĂŒr die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld fĂŒr ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.

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Copyright: © VKU (19.01.2023)
 
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