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Deutsche Umwelthilfe fordert zusĂ€tzliche Einweg-Abgabe und SchlieĂung von Schlupflöchern
In seiner jetzigen Form droht die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie nach EinschĂ€tzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ins Leere zu laufen. Zwar sei es der richtige Ansatz, dass Gastronomiebetriebe verzehrfertige Speisen und GetrĂ€nke auch in Mehrweg anbieten mĂŒssen. Die Regelung enthĂ€lt jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umwelt- und klimaschĂ€dlichem Einweg.
Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Nur so erhalten Kundinnen und Kunden einen echten Impuls, Mehrweg gegenĂŒber Einweg vorzuziehen. Der Gastronomie empfiehlt der Umwelt- und Verbraucherschutzverband die Verwendung unternehmensĂŒbergreifender Standard-Mehrwegbecher und -Essensboxen. Das macht Mehrweg effizienter in der Handhabung und die RĂŒckgabe fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher. Zudem mĂŒsse die Mehrwegangebotspflicht von den unteren Abfallbehörden und GewerbeaufsichtsĂ€mtern konsequent kontrolliert werden.
DUH BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Barbara Metz: âWenn Mehrweg zum neuen Standard fĂŒr verzehrfertige GetrĂ€nke und Speisen in der Gastronomie werden soll, dann reicht eine finanzielle Gleichstellung gegenĂŒber Einweg nicht aus â denn ohne Nachbesserungen bleibt die Wegwerfvariante einfacher in der Nutzung. Deswegen fordern wir die Verwendung von einheitlichen Mehrwegsystemen und eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck. Dadurch wird die umweltfreundlichere Mehrwegvariante attraktiver als Einweg. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in TĂŒbingen hat bereits eindrĂŒcklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.â
Kritisch beurteilt die DUH auch diverse Ausnahmeregelungen, etwa fĂŒr Kleinunternehmen: Wer bis zu fĂŒnf BeschĂ€ftigte und gleichzeitig nicht mehr als 80 Quadratmeter VerkaufsflĂ€che hat, kann die Mehrwegangebotspflicht auch durch die BefĂŒllung mitgebrachter BehĂ€ltnisse erfĂŒllen â die Bereitstellung eigener Mehrwegverpackungen ist dann nicht erforderlich. Dadurch entfallen tausende Ausgabestellen. Hinzu kommen Schlupflöcher fĂŒr Einwegverpackungen aus reiner Pappe und Aluminium. So mĂŒssen Gastronomiebetriebe, die Pizzakartons oder etwa Einweg-Aluminiumschalen verwenden, weder Mehrweg anbieten noch mitgebrachte MehrwegbehĂ€ltnisse befĂŒllen.
Die erfolgreiche Nutzung des Mehrwegangebots hĂ€ngt maĂgeblich davon ab, ob Verbraucherinnen und Verbraucher hierzu auch Informationen erhalten. Gastronomiebetriebe sind ab Januar 2023 verpflichtet, Kundinnen und Kunden durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln auf das jeweilige Mehrwegangebot hinzuweisen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter fĂŒr Kreislaufwirtschaft: âMehrweg wurde bislang kaum bis gar nicht beworben und fristete oft ein Nischendasein. Das muss sich Ă€ndern. Wir fordern die HĂ€ndler auf, Kundinnen und Kunden auch ĂŒber Hinweisschilder hinaus aktiv auf Mehrwegalternativen hinzuweisen. Hierzu mĂŒssen vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und sensibilisiert werden, um mĂŒndlich auf Mehrweg aufmerksam zu machen. Die Gastronomie hatte ĂŒber ein Jahr Zeit, sich auf die Mehrwegangebotspflicht vorzubereiten. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Wir werden uns die Umsetzung der Informationspflicht und die Ausgestaltung des Mehrwegangebots sehr genau anschauen und gegen VerstöĂe rechtlich vorgehen.âLinks:
Hintergrundinformationen fĂŒr Gastronomie und Veranstalter zur Mehrwegangebotspflicht: l.duh.de/p221206 Einkaufsratgeber fĂŒr MehrwegbehĂ€ltnisse: mehrweg-mach-mit.de/einkaufsratgeber-takeaway Kontakt:
Barbara Metz, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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